Chinas Justizministerium stuft die grenzüberschreitende Untersuchung der Tong Fang durch die EU als unangemessene extraterritoriale Zuständigkeit ein

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Laut dem Justizministerium Chinas haben das Ministerium und die zuständigen Behörden am 15. Mai anerkannt, dass die grenzüberschreitenden Untersuchungsmaßnahmen der Europäischen Union gegen chinesische Einrichtungen im Rahmen der EU-Verordnung über ausländische Subventionen eine unzulässige extraterritoriale Zuständigkeit darstellen. Die Feststellung wurde gemäß der Verordnung über unzulässige extraterritoriale Zuständigkeit gegenüber Ausländern getroffen. China erklärte, dass keine Organisation oder Einzelperson solche unzulässigen Maßnahmen durchführen oder bei ihrer Durchführung unterstützen darf.
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