Chinas Justizministerium stuft die Untersuchung der EU zu Tong Fang am 15. Mai als rechtswidrige extraterritoriale Zuständigkeit ein

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Laut dem chinesischen Justizministerium stellten die Behörde und die zuständigen Stellen am 15. Mai fest, dass die Ermittlungsmethoden der EU gegen chinesische Einrichtungen im Rahmen ihrer Verordnung über ausländische Subventionen, insbesondere im Fall Tong Fang, unrechtmäßige Maßnahmen einer extraterritorialen Gerichtsbarkeit darstellen. Das Ministerium erklärte, dass jeder Organisation oder jede einzelne Person daran gehindert ist, solche unrechtmäßigen Maßnahmen auszuführen oder bei ihrer Ausführung zu helfen.
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