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Der Richter legt einen vorläufigen Termin für eine erneute Verhandlung fest, da die Entscheidung über den Freispruchsantrag darüber bestimmt, ob das Verfahren fortgesetzt oder beendet wird.
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Eine Pattsituation der Geschworenen ließ zentrale Anklagepunkte ungeklärt, wodurch Staatsanwälte eine Wiederverhandlung wegen Geldwäsche- und Sanktionsvorwürfen anstreben.
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Die Verteidigung macht geltend, das Protokoll sei neutral und die freie Meinungsäußerung werde gewahrt, während Staatsanwälte behaupten, es habe die Durchführung illegaler Transaktionen erleichtert.
Ein US-Bundesgericht in New York hat Berichten von Eleanor Terrett zufolge den 26. Oktober 2026 vorläufig als möglichen Termin für eine erneute Verhandlung gegen den Mitgründer von Tornado Cash, Roman Storm, festgelegt. Richterin Katherine Polk Failla hat den Termin angesetzt, während sie Storms Antrag auf Freispruch prüfte. Die Entscheidung wird bestimmen, ob das Verfahren nach zuvor gemischten Ergebnissen der Geschworenen weitergeht.
Gericht verknüpft Wiederverhandlung mit ausstehender Freispruchsentscheidung
Richterin Katherine Polk Failla erwägt noch Storms Antrag, der unter der Strafprozessordnung Criminal Rule 29 eingereicht wurde. Der Antrag zielt darauf ab, seine Verurteilung wegen Verschwörung zur Betreibung eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts aufzuheben. Laut dem Verfahrensregister wird die Wiederverhandlung nur dann fortgesetzt, wenn die Richterin diesen Antrag ablehnt.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht seinen Herbstkalender bereits angepasst hat, um den Fall zu berücksichtigen. Diese Maßnahme signalisiert eine Vorbereitung, obwohl es noch keine Entscheidung über den Antrag gibt. Infolgedessen bleiben beide Ergebnisse innerhalb des Zeitplans des Gerichts aktiv.
Vorheriger Prozess ließ wichtige Anklagepunkte ungeklärt
Der Zeitplan folgt auf eine Anhörung vom 9. April 2026, in der die Argumente vorgebracht wurden. Storms Anwaltsteam stellte in dieser Sitzung die Ausreichendheit der Beweise der Staatsanwaltschaft in Frage. Die Staatsanwälte baten jedoch ebenfalls um eine Wiederverhandlung wegen zweier noch ungeklärter Anklagepunkte.
Zu diesen Anklagepunkten gehören die Verschwörung zur Geldwäsche sowie die Verschwörung zur Zuwiderhandlung gegen US-Sanktionen. Die Jury hatte zuvor bei beiden Anklagepunkten keinen einstimmigen Entscheid erreichen können. Infolgedessen erklärte das Gericht hinsichtlich dieser Anklagepunkte eine teilweise Fehlverhandlung.
Argumente heben Streit über die Rolle des Protokolls hervor
Während der Verhandlungen argumentierten Storms Anwälte, dass Tornado Cash als ein nicht treuhänderischer (non-custodial) Protokollbetrieb funktioniert. Sie sagten, er habe keine Kontrolle über Transaktionen gehabt und nicht die Absicht, kriminelle Verwendungen zu unterstützen. Sie brachten außerdem Bedenken im Hinblick auf den Ersten Verfassungszusatz (First Amendment) vor, die mit der Veröffentlichung von Software verbunden seien.
Allerdings bestritten Staatsanwälte diese Position. Sie argumentierten, Storm habe illegale Aktivitäten ermöglicht und sich daran bereichert, die über die Plattform durchgeführt wurden. Die Behörden behaupten, das Protokoll habe über $1 Milliarden in illegalen Geldern verarbeitet, einschließlich Transaktionen, die mit der Lazarus Group aus Nordkorea verbunden seien.
In der Zwischenzeit nahmen Vertreter aus der Branche an der Anhörung teil und äußerten sich zu dem Fall. Patrick Wilson und Amanda Tuminelli verwiesen auf die detaillierte Befragung des Gerichts. Laut Terrett wurde kein Zeitrahmen für die endgültige Entscheidung genannt.