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Der Richter legt einen vorläufigen Termin für eine erneute Verhandlung fest, da die Entscheidung über den Freispruchsantrag darüber bestimmen wird, ob das Verfahren fortgesetzt oder beendet wird.
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Eine Pattsituation der Geschworenen ließ zentrale Anklagepunkte ungeklärt, woraufhin Staatsanwälte eine Wiederverhandlung wegen Geldwäsche- und Sanktionsvorwürfen anstreben.
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Die Verteidigung macht Protokollneutralität und freie Meinungsäußerung geltend, während die Staatsanwälte behaupten, dass es die Abwicklung illegaler Transaktionen erleichtert habe.
Ein US-Bundesgericht in New York hat laut Eleanor Terrett den 26. Oktober 2026 vorläufig als Termin für eine mögliche erneute Verhandlung des Tornado-Cash-Mitbegründers Roman Storm festgelegt. Richterin Katherine Polk Failla hat den Termin angesetzt, während sie Storms Antrag auf Freispruch prüfte. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob das Verfahren nach früheren, gemischten Ergebnissen der Geschworenen fortgesetzt wird.
Gericht verknüpft die erneute Verhandlung mit dem anhängigen Freispruchsbeschluss
Richterin Katherine Polk Failla prüft den noch anhängigen Antrag von Storm, der unter der Criminal Rule 29 eingereicht wurde. Der Antrag zielt darauf ab, seine Verurteilung wegen Verschwörung zur Betreibung eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgewerbes aufzuheben. Laut dem Aktenvermerk wird die Wiederverhandlung nur dann fortgesetzt, wenn der Richter diese Anforderung ablehnt.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht seinen Herbstkalender bereits angepasst hat, um dem Fall Rechnung zu tragen. Dieser Schritt signalisiert eine Vorbereitung, obwohl es noch keine Entscheidung zum Antrag gibt. Infolgedessen sind beide möglichen Ausgangsvarianten innerhalb des Terminplans des Gerichts weiterhin aktiv.
Vorangegangene Verhandlung ließ zentrale Anklagepunkte ungeklärt
Die Zeitleiste folgt auf eine Anhörung vom 9. April 2026, in der Plädoyers vorgetragen wurden. Das juristische Team von Storm stellte in dieser Sitzung die ausreichende Beweislage der Staatsanwaltschaft in Frage. Allerdings beantragten die Staatsanwälte auch eine erneute Verhandlung zu zwei ungeklärten Anklagepunkten.
Zu diesen Vorwürfen gehören die Verschwörung zur Geldwäsche und die Verschwörung zur Zuwiderhandlung gegen US-Sanktionen. Die Geschworenen hatten zuvor bei beiden Punkten keinen einstimmigen Beschluss zustande gebracht. Infolgedessen erklärte das Gericht für diese Anklagepunkte eine teilweise Fehlverhandlung.
Argumente machen Uneinigkeit über die Rolle des Protokolls deutlich
Während der Verhandlungen argumentierten die Anwälte von Storm, dass Tornado Cash als ein nicht verwahrendes (non-custodial) Protokoll betrieben werde. Sie sagten, er habe keine Kontrolle über Transaktionen gehabt und nicht die Absicht, illegale Nutzung zu ermöglichen. Außerdem brachten sie Bedenken nach dem Ersten Verfassungszusatz (First Amendment) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Software vor.
Die Staatsanwälte bestritten jedoch diese Position. Sie argumentierten, Storm habe illegale Aktivitäten gefördert und daran profitiert, die über die Plattform durchgeführt wurden. Die Behörden behaupten, dass das Protokoll über $1 Milliarden an illegalen Geldern verarbeitet habe, einschließlich Transaktionen, die mit der Lazarus Group aus Nordkorea verknüpft seien.
In der Zwischenzeit nahmen Branchenvertreter an der Anhörung teil und äußerten sich zum Fall. Patrick Wilson und Amanda Tuminelli wiesen auf die ausführlichen Fragen des Gerichts hin. Laut Terrett wurde noch kein Zeitrahmen für die endgültige Entscheidung genannt.