Laut der Staatsanwaltschaft des Bezirks Cangshan in Fuzhou wurde ein Mann am 23. Mai zu 12 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt, weil er 4 Bitcoin gestohlen und dabei ungefähr 900.000 Yuan an illegalen Gewinnen erzielt hatte. Das Gericht verhängte außerdem eine Geldstrafe von 300.000 Yuan; das Urteil wurde in der Berufung bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass Bitcoin zwar nach den derzeit geltenden Vorschriften keinen gesetzlichen Zahlungsmittelstatus hat, jedoch einen Wert besitzt, handhabbar ist und übertragen werden kann. Damit erfülle es die allgemeinen Merkmale von „Vermögen“ nach dem Strafrecht und könne folglich als Gegenstand von Vermögensdelikten gelten.