Laut der Website der Minnesota Legislature unterzeichnete Gouverneur Tim Walz am Freitag, dem 16. Mai, den Gesetzentwurf HF 3709 und brachte ihn damit in Kraft. Dadurch dürfen Banken und Kreditgenossenschaften Kryptoverwahrungsdienste anbieten. Die Regelung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Bankinstitute und Kreditgenossenschaften müssen schriftliche Richtlinien zur Risikosteuerung, zu internen Kontrollen und zur Sicherheit führen und mindestens 60 Tage, bevor sie mit Krypto-Verwahrungsdiensten beginnen, eine schriftliche Mitteilung einreichen, in der die Risikomanagement-Frameworks detailliert beschrieben werden, an den Minnesota Commissioner of Commerce. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Institute außerdem, sicherzustellen, dass die Vermögenswerte der Kunden von ihren eigenen Vermögenswerten getrennt werden.