Myanmar führt Anti-Online-Betrugs-Gesetz ein: Gewaltandrohung bis zur Todesstrafe, Krypto-Betrug mit lebenslanger Haft

ChainNewsAbmedia

Das vom Militärregime in Myanmar unterstützte Parlament hat am 14. Mai den „Anti-Online Scam Bill“ (Anti-Gesetz gegen Online-Betrug) eingebracht, wie FMT unter Berufung auf AFP berichtet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wer andere zur Ausübung von Online-Betrug mit Gewalt, Folter, rechtswidriger Freiheitsentziehung oder grausamer Behandlung zwingt, mit der Todesstrafe bestraft werden kann; wer ein Betrugszentrum betreibt oder an Krypto-Betrug beteiligt ist, kann mit lebenslanger Haft bestraft werden. Das Parlament plant, in der ersten Juniwoche bei der Wiederaufnahme der Sitzungen die nächste Runde der Beratungen aufzunehmen.

Todesstrafe gilt nur für Zwinger, Betreiber und Krypto-Betrüger: lebenslange Haft

Die Strafbestimmungen unterscheiden die Tatbestände auf der Ebene des Handelns ausdrücklich. Die Todesstrafe ist für Straftäter vorgesehen, die andere mittels Gewalt, Folter, rechtswidriger Freiheitsentziehung, grausamer Behandlung oder ähnlichem dazu zwingen, Online-Betrug zu begehen; wer ein Betrugszentrum betreibt oder Krypto-Betrug ausführt, sieht sich hingegen mit lebenslanger Haft konfrontiert. Protos weist darauf hin, ob die von Erpressung betroffenen Beschäftigten, die in den Betrug einbezogen werden, ebenfalls mit lebenslanger Haft bestraft werden, sei im derzeitigen Gesetzestext noch unklar.

Der vorliegende Fall ist der erste Gesetzesvorstoß nach Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten von Myanmar, Min Aung Hlaing. Hintergrund ist, dass es nach dem Militärputsch 2021 in Myanmar gesellschaftlich unruhig wurde und grenzüberschreitende Betrugsorganisationen in den Grenzregionen rasch große Betrugsanlagen errichteten. Viele der geretteten Beschäftigten deckten später auf, dass es in den Anlagen Misshandlungen, Zwangsarbeit und rechtswidrige Freiheitsentziehung gab.

FBI-Statistik: USA letztes Jahr Verlust von über 20 Milliarden US-Dollar, Prince Group in Hongkong mit 9,0 Milliarden HK-Dollar eingefroren

Die Online-Betrugsindustrie hat ein enormes Ausmaß. In der Gesetzesbegründung werden FBI-Daten zitiert: Opfer in den USA hätten letztes Jahr aufgrund von Online-Betrug über 20 Milliarden US-Dollar verloren. Protos ergänzt, dass die betreffenden Betrugsgruppen nicht nur in Myanmar, sondern auch weit verbreitet in Grenzregionen Südostasiens wie in Kambodscha und Laos seien. Dieses Medium hatte zuvor über einschlägige Fortschritte berichtet, wonach Kambodscha im April das erste Gesetz gegen technologiebezogenen Betrug verabschiedet hat.

Auch bei Justiz und Strafverfolgung gibt es wesentliche Fortschritte. Das Oberste Gericht in Hongkong hat kürzlich Vermögenswerte der Prince Group (Prince Group) des CEO Chen Zhiye in Höhe von 9,0 Milliarden HK-Dollar (umgerechnet etwa 1,15 Milliarden US-Dollar) eingefroren, mit der Begründung, dass er in ein groß angelegtes Netzwerk für Krypto-Betrug verwickelt sei. Chen Zhiye befindet sich noch in Haft, nachdem er im Januar nach China ausgeliefert worden war, nachdem dies über Kambodscha erfolgt war. Dieses Medium hatte zuvor über eine zeitgleiche Aktion berichtet: Sanktionen des US-Finanzministeriums gegen Vermögenswerte der Prince Group in Kambodscha sowie das Einfrieren von USDT durch Tether.

Wie effektiv das neue Gesetz in der Praxis durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten; Min Aung Hlaing senkte im Vormonat alle Todesurteile auf lebenslange Haft

Die tatsächliche Durchführbarkeit des neuen Gesetzes ist derzeit noch mit Variablen behaftet. Protos weist darauf hin, dass Min Aung Hlaing selbst im letzten Monat alle bestehenden Todesstrafen in Myanmar vollständig auf lebenslange Haft reduziert hat. Ob der vorliegende Fall diese politische Stoßrichtung umkehren wird und wie die Regierung die neue Gesetzgebung mit der härtesten Strafe umsetzt, muss in den kommenden Monaten beobachtet werden.

Dieser Artikel „Myanmar bringt Anti-Gesetz gegen Online-Betrug auf den Weg: Todesstrafe bei Gewalt und Erpressung, lebenslange Haft bei Krypto-Betrug“ erschien zuerst auf Kettennews ABMedia.

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