
Wie Bits.media am 18. Mai berichtete, prüft die russische Staatsduma einen Gesetzentwurf zur „Digitalwährung und digitalen Rechten“, einschließlich begleitender Gesetzesvorlagen. Diese verlangen eine verpflichtende Überwachung aller Transaktionen mit Digitalwährungen und digitalen Rechten, die 1.000.000 Rubel überschreiten. Die Staatsduma berät zudem Gesetzentwürfe zu verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung: Für die illegale Verbreitung von Kryptowährungen in Russland droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren.
Anwendungsbereich der verpflichtenden Überwachung: vier bestätigte Szenarien
Laut dem Entwurf werden folgende Transaktionstypen verpflichtend überwacht:
Transaktionen mit Digitalwährungen und digitalen Rechten über 1.000.000 Rubel (umfasst Kauf- und Verkaufsaktivitäten sowie die Beschaffung und Rückerstattung digitaler Rechte)
Auslandsüberweisungen: Überweisungen von ausländischen Wallets an russische Krypto-Wallets sowie umgekehrt von Russland ins Ausland
Transaktionen im Zusammenhang mit Außenhandelsverträgen: Transaktionen zwischen russischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern, die mindestens 10.000.000 Rubel unter einem Außenhandelsvertrag umfassen
Transaktionen in FATF-Hochrisikozonen: Jede Transaktion, die einen von der FATF als Hochrisiko-Jurisdiktion eingestuften Gerichtsstand betrifft
Pflichten der Betreiber und Durchsetzungsbefugnisse der Zentralbank
Verpflichtende Pflichten der Betreiber (bestätigt): Durchführung von Kundenerkennung (KYC); Erkennung verdächtiger Transaktionen; Aufrechterhaltung interner Kontrollsysteme und Dokumentenaufzeichnungen; Übergabe von Daten an staatliche Stellen; Zusammenarbeit mit der russischen Zentralbank; digitale Compliance – also die Prüfung von Wallets und Kryptowährungen auf potenzielle Risiken wie Geldwäsche, Finanzierung von als „schlecht“ eingestuften Organisationen usw. GMT Legal bestätigt, dass Börsen die Verfahren zur Kundenerkennung an Banken delegieren können.
Durchsetzungsbefugnisse der Zentralbank (bestätigt): Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird, müssen alle Devisenumtauschhändler als Nicht-Kreditorganisationen operieren; die Zentralbank ist befugt, die Geschäftstätigkeit der Betreiber für bis zu sechs Monate zu beschränken, Änderungen an den Managementvorschriften zu verlangen, sie sogar aus der Liste der Devisenumtauschhändler zu streichen und über Gerichte sogar die Liquidation der Unternehmen einzuleiten. Devisenumtauschhändler werden außerdem zu Agenturen für die Geldkontrolle und müssen Transaktionsdaten gemäß den Zentralbankverfahren übertragen.
Verwaltungs- und strafrechtliche Verantwortung: bestätigte Strafrahmen
Verwaltungsstrafen: Amtsträger 30.000 bis 50.000 Rubel; juristische Personen 700.000 bis 1.000.000 Rubel. Anwendungsfälle: Nichtbeachtung der Vorschriften zu Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung sowie fehlende interne Kontrollsysteme und digitale Compliance.
Strafrechtliche Verantwortung: Für die illegale Verbreitung von Kryptowährungen in Russland droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren.
Häufige Fragen
1.000.000 Rubel entsprechen wie viel USD bei der Überwachungs-Schwelle?
Laut dem aktuellen Rubel-Wechselkurs entsprechen 1.000.000 Rubel etwa 10.000 bis 15.000 US-Dollar (der genaue Betrag schwankt je nach Wechselkurs). Diese Schwelle bedeutet, dass vergleichsweise geringwertige Krypto-Transaktionen in die verpflichtende Überwachung fallen und der Anwendungsbereich entsprechend breiter ist.
Warum positioniert Russland Krypto-Exchanges als Bank-ähnliche Einrichtungen?
Die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat zuvor dazu aufgerufen, Krypto-Währungsbörsen als Banken zu behandeln, mit der Begründung, dass Russland die Anti-Geldwäsche-Anforderungen der FATF erfüllen müsse. Die Einreichung dieses begleitenden Gesetzentwurfs stellt die konkrete gesetzgeberische Umsetzung dieser Regulierungsrichtung dar.
In welchem Gesetzgebungsverfahren befindet sich der Gesetzentwurf derzeit?
Die betreffenden Gesetzentwürfe werden derzeit von der Staatsduma geprüft und sind noch nicht verabschiedet. Die Duma berät außerdem Gesetzentwürfe zu verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung; der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt vom weiteren Gesetzgebungsprozess ab, ohne bestätigten Zeitplan für die Verabschiedung.