
Laut Bits.media vom 20. Mai hat die stellvertretende Direktorin der Abteilung für die Entwicklung der Finanzmarktstrategie der Zentralbank Russlands, Jekaterina Loszajchokowa, bestätigt: Nur wenn ausländische Krypto-Börsen internationale Sanktionen „nicht einhalten“, ist es russischen Nutzern erlaubt, über russische Broker auf dieser Plattform zu handeln. Die Zentralbank Russlands plant, eigene Standards festzulegen, die es russischen Brokern und Investoren erlauben, genehmigte ausländische Plattformen zu nutzen; die jährliche Kaufobergrenze für nicht-professionelle Investoren beträgt 300.000 Rubel.
Wesentliche Punkte der von der Zentralbank Russlands bestätigten Regulierungspolitik
Zulassungsstandards für ausländische Börsen (bestätigt): Nur ausländische Krypto-Börsen, die internationale Sanktionen nicht einhalten, werden berechtigt, russischen Investoren Dienstleistungen anzubieten. Loszajchokowa erklärte, dass auch bei Handel über ausländische Börsen, die durch russische Vermittler erfolgen, die ausländische Regulierung gilt und zusätzliche Risiken bestehen; grenzüberschreitender Krypto-Handel solle die gleichen Regeln anwenden wie Plattformen innerhalb Russlands.
Begrenzungen für „nicht-professionelle Investoren“ (bestätigt):
· Jährliche Obergrenze für den Krypto-Kauf: 300.000 Rubel
· Selbst auf ausländischen Plattformen dürfen nur liquiditätsstärkste Krypto-Assets über russische Inlands-Broker gekauft werden
Testanforderungen (bestätigt): Russischen Brokern müssen von Kunden verlangen, die auf einer ausländischen Börse handeln möchten, dass sie einen Test bestehen; dies entspricht den Vorgaben für legalen Krypto-Handel an inländischen Börsen.
Qualifizierte Investoren (bestätigt): Unterliegen nicht der Kaufobergrenze, müssen aber dennoch den Test bestehen.
Zugehörige Gesetzgebungsfortschritte: Gesetz über digitale Währungen und begleitende Gesetze
„Gesetz über digitale Währungen und digitale Rechte“ (Hauptgesetz): Derzeit findet im Staatsduma eine zweite Lesung statt; es ist geplant, Bestimmungen aufzunehmen, die den Handel über ausländische Krypto-Börsen einschränken; die wichtigsten Bestimmungen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Begleitende Gesetzgebung zur verpflichtenden Überwachung: Die Staatsduma hat mit der Prüfung begonnen; Vorgabe: Wenn die Höhe der Krypto-Transaktionen gleich oder größer als 1 Million Rubel ist, muss der Staat eine verpflichtende Überwachung durchführen.
Häufige Fragen
Warum erlaubt die Zentralbank Russlands nur die Nutzung von Börsen, die „keine Sanktionen einhalten“?
Loszajchokowa bestätigte, dass ausländische Krypto-Börsen, die internationale Sanktionen einhalten, möglicherweise dadurch zusätzliche Einschränkungen oder Überwachungsmaßnahmen auf russische Transaktionen auferlegen und damit für russische Investoren ein „zusätzliches Risiko“ darstellen. Die Logik der Politik der Zentralbank Russlands besteht darin, nur Plattformen zuzulassen, die nicht von westlichen Sanktionen betroffen sind, um sicherzustellen, dass der Abfluss russischen Kapitals nicht durch externe Aufsichtseingriffe beeinträchtigt wird.
Wie viel US-Dollar entspricht ungefähr die jährliche Kaufobergrenze von 300.000 Rubel?
Gemäß dem derzeitigen Wechselkurs entsprechen 300.000 Rubel ungefähr 3.000 bis 4.500 US-Dollar (der genaue Betrag schwankt je nach Wechselkurs) und stellen für nicht-professionelle Investoren eine eher konservative jährliche Obergrenze dar.
Wie genau ist die Schwelle von 1 Million Rubel für verpflichtende Überwachung in den begleitenden Gesetzen anzuwenden?
Laut Bericht müssen alle Krypto-Transaktionen im Umfang von gleich oder größer als 1 Million Rubel (ungefähr 1.000 bis 1.500 US-Dollar) eine staatliche verpflichtende Kontrolle akzeptieren. Das begleitende Gesetz befindet sich derzeit in der Prüfung durch die Staatsduma und ist noch nicht verabschiedet.