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Der Entwurf der OCC setzt bundesweite Regeln für Emittenten von Stablecoins und Verwahrdienstleistungen fest und konzentriert sich dabei auf Sicherheit und regulatorische Compliance.
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Der Vorschlag schließt AML- und Sanktionsregeln aus und überlässt diese Bereiche einer gesonderten Koordination mit den Treasury-Behörden.
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Das Rahmenwerk markiert den ersten Schritt bei der Beaufsichtigung durch mehrere Behörden; weitere Regeln sind zu erwarten, während die Umsetzung des GENIUS Act fortschreitet.
Das Office of the Comptroller of the Currency hat eine vorgeschlagene Regel veröffentlicht, um den GENIUS Act umzusetzen, und skizziert, wie Emittenten von Zahlungssablecoins unter bundesstaatlicher Aufsicht agieren werden. Der Vorschlag definiert Anforderungen an Emittenten, Verwahraktivitäten und die Aufsicht und zielt darauf ab, die Nutzung von Stablecoins innerhalb eines regulierten Bankrahmens zu unterstützen und gleichzeitig die betriebliche Sicherheit zu wahren.
Rahmenwerk richtet sich an Emittenten und Verwahr-Operationen
Der Vorschlag legt Regeln für zugelassene Payment Stablecoin-Emittenten und ausländische Emittenten fest, die unter die Zuständigkeit der OCC fallen. Er umfasst auch Verwahrdienstleistungen, die von von der OCC beaufsichtigten Institutionen bereitgestellt werden.
Bemerkenswert ist, dass das Rahmenwerk darlegt, wie diese Einrichtungen stablecoin-bezogene Vorgänge verwalten müssen. Es konzentriert sich darauf, Sicherheit und Compliance innerhalb regulierter Finanzsysteme aufrechtzuerhalten.
Laut Comptroller Jonathan V. Gould hat die OCC den Vorschlag nach detaillierter Prüfung entwickelt. Er sagte, die Behörde wolle vor der Finalisierung der Regel öffentliche Rückmeldungen einholen.
Regel schließt Bestimmungen zu AML und Sanktionen aus
Der Vorschlag enthält jedoch keine Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften oder Sanktionen. Diese Bereiche fallen außerhalb des aktuellen Rahmens der Regelsetzung.
Die OCC sagte, diese Bestimmungen würden separat mit dem U.S. Treasury behandelt. Dazu gehören Anforderungen des Bank Secrecy Act und des Office of Foreign Assets Control.
Dieser Ansatz ermöglicht, dass die aktuelle Regel sich auf die Regulierung der Emittenten und die Verwahraufsicht konzentriert. Er trennt betriebliche Regeln von Maßnahmen zur Compliance bei Finanzkriminalität.
Koordination geht über mehrere Behörden hinweg weiter
In der Zwischenzeit bestätigte die OCC, dass sie weiterhin mit anderen Behörden zusammenarbeiten wird, die den GENIUS Act umsetzen. Das spiegelt einen koordinierten föderalen Ansatz für die Beaufsichtigung von Stablecoins wider.
Die Behörde stellte fest, dass mehrere Regulierer unterschiedliche Aspekte des Gesetzes übernehmen werden. Jede Regelsetzung wird spezifische Verantwortlichkeiten abdecken.
Infolgedessen führt der Vorschlag erste Standards für Stablecoin-Emittenten ein. Weitere Regeln sind zu erwarten, sobald die Behörden ihre jeweiligen Aufträge abgeschlossen haben.