-
Der OCC-Entwurf legt bundesstaatliche Regeln für Stablecoin-Emittenten und Verwahrdienstleistungen fest und konzentriert sich dabei auf Sicherheit und regulatorische Compliance.
-
Der Vorschlag schließt AML- und Sanktionsregeln aus und überlässt diese Bereiche der getrennten Koordinierung mit Treasury-Behörden.
-
Das Rahmenwerk markiert den ersten Schritt in einer mehrbehördlichen Aufsicht, wobei weitere Regeln erwartet werden, während die Umsetzung des GENIUS Act fortschreitet.
Das Office of the Comptroller of the Currency hat eine vorgeschlagene Regel veröffentlicht, um den GENIUS Act umzusetzen, und beschreibt, wie Zahlungs-Stablecoin-Emittenten unter Bundesaufsicht agieren werden. Der Vorschlag legt Anforderungen für Emittenten, Verwahrungstätigkeiten und Aufsicht fest und zielt darauf ab, die Nutzung von Stablecoins innerhalb eines regulierten Bankrahmens zu unterstützen, wobei die betriebliche Sicherheit gewahrt bleibt.
Rahmenwerk richtet sich an Emittenten und Verwahroperationen
Der Vorschlag legt Regeln für zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten und ausländische Emittenten fest, die in den Zuständigkeitsbereich des OCC fallen. Er umfasst außerdem Verwahrleistungen, die von vom OCC beaufsichtigten Institutionen erbracht werden.
Bemerkenswerterweise beschreibt das Rahmenwerk, wie diese Einheiten stablecoinbezogene Operationen verwalten müssen. Es konzentriert sich auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Compliance innerhalb regulierter Finanzsysteme.
Laut Rechnungsprüfer Jonathan V. Gould hat der OCC den Vorschlag nach eingehender Überprüfung entwickelt. Er sagte, die Behörde suche vor der Finalisierung der Regel öffentliche Rückmeldungen.
Regel schließt AML- und Sanktionsbestimmungen aus
Der Vorschlag enthält jedoch keine Anforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche oder der Einhaltung von Sanktionen. Diese Bereiche fallen nicht in den aktuellen Regelsetzungsrahmen.
Der OCC sagte, diese Bestimmungen würden separat mit dem U.S. Treasury behandelt. Dazu gehören Anforderungen des Bank Secrecy Act und Office of Foreign Assets Control.
Dieser Ansatz ermöglicht es, dass sich die aktuelle Regel auf die Regulierung von Emittenten und die Verwahraufsicht konzentriert. Er trennt betriebliche Regeln von Maßnahmen zur Compliance im Bereich Finanzkriminalität.
Koordination geht zwischen Behörden weiter
In der Zwischenzeit bestätigte der OCC, dass er weiterhin mit anderen Behörden zusammenarbeiten wird, die den GENIUS Act umsetzen. Das spiegelt einen koordinierten föderalen Ansatz für die Stablecoin-Aufsicht wider.
Die Behörde wies darauf hin, dass mehrere Aufsichtsorgane unterschiedliche Aspekte des Gesetzes übernehmen werden. Jede Regelsetzung adressiert spezifische Verantwortlichkeiten.
Daraus folgt, dass der Vorschlag erste Standards für Stablecoin-Emittenten einführt. Zusätzliche Regeln sind zu erwarten, sobald die Behörden ihre jeweiligen Aufträge abgeschlossen haben.