Mit der Entwicklung von Web3 und Kryptowährungen stehen immer mehr Investoren und Fachleute vor einer wichtigen Frage: Müssen Web3-Einkünfte versteuert werden? Dies ist eine komplexe Rechtsfrage, die verschiedene regionale Steuervorschriften, die Art der Einkünfte sowie den internationalen Austausch steuerrelevanter Informationen umfasst. Dieser Artikel fasst anhand der wichtigsten Vorschriften des chinesischen Steuerrechts und der spezifischen Web3-Geschäftssituationen die relevanten steuerlichen Pflichten zusammen.
In China ist die Verpflichtung zur aktiven Versteuerung von Auslandseinkünften unbestritten. Einerseits hat das Land ein ziemlich umfassendes Steuergesetzsystem für Auslandseinkünfte aufgebaut, andererseits ermöglicht die fortschreitende Entwicklung des internationalen Informationsaustauschs, dass Auslandseinkünfte von Privatpersonen kaum noch verborgen bleiben. Seit 1998 wurden die Steuerregeln für Auslandseinkünfte chinesischer Steuerinländer schrittweise klar definiert und auf Grundlage der „Vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung der Erhebung von Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte von Privatpersonen“ ein vollständiges System geschaffen. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Steuerbehörde die Bekanntmachung Nr. 3, um den Umfang und die Verwaltungsmethoden für Auslandseinkünfte weiter zu präzisieren. Bis 2025 wird die Steuerbehörde mit der Veröffentlichung der „Verwaltungsmaßnahmen zur Jahresabrechnung der umfassenden Einkommensteuer für Privatpersonen“ erneut betonen, dass Auslandseinkünfte gesetzeskonform und wahrheitsgemäß deklariert werden müssen. Die Überwachung von Auslandseinkünften – insbesondere aus Kryptowährungen und Web3 – wird verstärkt. Durch den Einsatz von Big Data und intelligenten Technologien können die Steuerbehörden immer gezielter nicht deklarierte Auslandseinkünfte identifizieren.
Aus Sicht des internationalen Informationsaustauschs führte die OECD 2014 den Standard für den automatischen Austausch steuerrelevanter Finanzkontoinformationen (AEOI und CRS) ein. AEOI regelt den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden, CRS die Sammlung und Meldung durch Finanzinstitute. China verpflichtete sich 2014 zur Teilnahme und begann 2018 offiziell mit dem Austausch von Finanzkontoinformationen nichtansässiger Personen. Nach CRS erhalten die chinesischen Steuerbehörden nun Zugriff auf zahlreiche Informationen über Auslandskonten chinesischer Steuerinländer: Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Kontostand, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge usw. – und das bei einer sehr breiten Palette von Institutionen: Banken, Broker, Versicherungen, Trusts. Inzwischen tauscht China regelmäßig automatisch Daten mit über hundert Ländern und Regionen, darunter Großbritannien, Singapur, die Schweiz und andere wichtige Finanzzentren. Dies liefert eine essenzielle Datenbasis zur Identifizierung nicht ordnungsgemäß erklärter Auslandseinkünfte.
Der entscheidende Punkt zur Frage, ob Auslandseinkünfte in China erklärt werden müssen, ist, ob eine Person als chinesischer Steuerinländer gilt. Laut „Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz für natürliche Personen“ muss jeder, der chinesischer Steuerinländer ist, sein gesamtes Einkommen – einschließlich ausländischer Gehälter, Dienstleistungen, Kapitalerträge usw. – ordnungsgemäß erklären und versteuern. Das bedeutet, dass Web3-Einkünfte, egal ob sie aus Gehaltszahlungen eines ausländischen Projekts stammen oder als Zinsen bzw. Mining-Belohnungen über DeFi-Plattformen erzielt werden, grundsätzlich steuerpflichtig sein können.
Für den „chinesischen Steuerinländer“ sind zwei Kriterien maßgeblich:
1. Wohnsitz in China: Wer aus Gründen wie Haushalt, Familie oder wirtschaftlichen Interessen gewöhnlich in China lebt, gilt als Steuerinländer – auch wenn er langfristig im Ausland arbeitet oder lebt, solange der Haushalts- oder Familienbezug nicht aufgegeben wurde.
2. Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in China: Wer sich in einem Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) insgesamt mindestens 183 Tage in China aufhält, gilt ebenfalls als Steuerinländer, auch ohne festen Wohnsitz.
Für die große Mehrheit der dauerhaft in China lebenden und arbeitenden Staatsbürger gilt daher, dass sie als Steuerinländer das weltweite Einkommen (einschließlich Auslandseinkünften) in China zu versteuern haben.
Web3-Einkünfte sind vielfältig; da das chinesische Steuerrecht jedoch keine gesonderte Steuerkategorie für Krypto-Assets vorsieht, müssen sie entsprechend ihrer „Einkunftsart“ in das bestehende Steuersystem eingeordnet werden. Es gibt verschiedene Haupttypen von Web3-Einkünften, die jeweils unterschiedlich behandelt werden:
1. Gehaltseinkünfte: Wer als Entwickler, Manager o.ä. für ein ausländisches Web3-Projekt arbeitet und USDT oder Token als Gehalt auf eine On-Chain-Adresse erhält, muss diese Einkünfte in China als „Gehaltseinkommen“ deklarieren. Hat das Projekt bereits Steuern einbehalten, kann zudem eine Anrechnung in Frage kommen.
2. DeFi-Erträge: Zinsen aus DeFi-Protokollen, Belohnungen aus Liquiditätsmining usw. können als „gewerbliche Einkünfte“ oder „sonstige Einkünfte“ gelten. Wer häufig Strategien ändert oder Arbitrage betreibt, wird steuerlich tendenziell als gewerblicher Einkünfteerzieler eingestuft, was entsprechende steuerliche Konsequenzen hat.
3. Airdrop-Token: Von DAOs an Beitragende ausgegebene Airdrop-Token werden meist als „gelegentliche Einkünfte“ oder „sonstige Einkünfte“ behandelt. Aufgrund der hohen Volatilität und Liquidität der Token berechnen die Steuerbehörden den steuerpflichtigen Betrag in der Regel zum Marktwert zum Zeitpunkt des Zugangs.
Für Web3-Akteure ist eine proaktive steuerliche Vorbereitung und Planung der Schlüssel zur Risikovermeidung. Zunächst sollte die Vollständigkeit der Einkommenserklärung gewährleistet sein – insbesondere im Bereich Kryptowährungen und Web3, wo Art und Wert der Einkünfte stark schwanken und jede Transaktion zeitnah dokumentiert werden sollte. Weiterhin ist es wichtig, die Berechnung und Deklaration der verschiedenen Einkunftsarten zu verstehen – insbesondere den Umgang mit Token-Lockups, Wechselkursen und Verlusten. Schließlich sollte der Austausch mit Steuerexperten gepflegt werden, um professionelle Antworten auf steuerliche Fragen zu erhalten und unnötige Risiken durch unvollständige Informationen oder Missverständnisse der Steuervorschriften zu vermeiden.
Mit den Veränderungen in der globalen Steueraufsicht werden die steuerlichen Pflichten für Web3-Akteure und Investoren immer klarer. Auch wenn sich die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets und Web3-Einkünften je nach Land und Region unterscheiden kann, ist der Trend zur globalen Steuertransparenz nicht zu übersehen und erleichtert die Nachverfolgung solcher Einkünfte erheblich. Daher sollten Web3-Akteure sich proaktiv vorbereiten, steuerliche Veränderungen rechtzeitig verfolgen und professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, um durch solide Compliance zukünftige Steuerrisiken zu vermeiden.