Ab dem 1.1.2026 beginnen Krypto-Unternehmen, die EU-Bürger bedienen, mit der Erfassung von Steuerdaten gemäß DAC8. Allerdings sind die auf sozialen Medien verbreiteten Behauptungen, die EU habe „das Krypto-Privatsphäre-Recht beendet“, übertrieben.
Laut den Richtlinien der Europäischen Kommission ist 2026 hauptsächlich die Phase des Aufbaus des Systems und der Datenerfassung. Der erste vollständige Bericht ist erst für 2027 fällig, mit Frist bis zum 30.9.2027. DAC8 konzentriert sich auf die Erweiterung der Steuerüberwachung innerhalb des Rahmens der regulierten Krypto-Dienstleister und verbietet nicht die Selbstverwahrung.
Die Vorschriften verlangen die Meldung von Krypto–Fiat-, Krypto–Krypto-Transaktionen sowie Überweisungen, einschließlich Abhebungen von Börsen auf selbstverwahrte Wallets. Dennoch verpflichtet DAC8 nicht zur Übermittlung des vollständigen Transaktionsverlaufs in Echtzeit, sondern sieht periodische Berichte mit einem bestimmten Aggregationsgrad vor.
Die größere Auswirkung auf die Durchsetzung wird voraussichtlich erst ab 2027 sichtbar, wenn die Daten in großem Maßstab grenzüberschreitend abgeglichen werden.