Hongkongs Steuerbehörde neueste FAQ: Wie wird der Steuerstatus bei „Doppelstadtleben“ bestimmt?

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Verfassen: FinTax

Kürzlich hat die Steuerbehörde der Sonderverwaltungszone Hongkong („Hongkong“) die FAQs aktualisiert, um zu erklären, wie die Steueransässigkeit von Personen, die sowohl in der Mainland China als auch in Hongkong möglicherweise als ansässig gelten, anhand der Gabi-Regel des „Abkommens zur umfassenden Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung zwischen der Mainland China und Hongkong“ („Umfassende Vereinbarung“) bestimmt wird.

Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung zwischen den beiden Regionen sind grenzüberschreitende Arbeit und Wohnen bereits die Norm. Viele Menschen leben „arbeiten in Hongkong, wohnen in der Mainland China“. Wenn die jeweiligen Ansässigkeitskriterien beider Regionen gleichzeitig erfüllt sind, spielt die Anwendung des Steuersystems und die Gabi-Regel eine entscheidende Rolle.

Überblick über die Steuerregelungen zwischen der Mainland China und Hongkong

Mainland China: Eine steuerliche Ansässigkeit in der Mainland China liegt vor, wenn eine Person in China ansässig ist oder, obwohl sie keinen festen Wohnsitz hat, innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 183 Tage in China verbringt. Der Begriff „Wohnsitz“ wird dabei als der Ort definiert, an dem die Person aufgrund ihres Haushalts, ihrer Familie oder wirtschaftlicher Interessen in China gewöhnlich lebt. In der Praxis wird die Gewohnheit des Wohnsitzes als Kernkriterium herangezogen, wobei die Beibehaltung des Hukou (Haushaltsregistrierung) in der Mainland China wahrscheinlich auf eine Gewohnheit des Wohnsitzes hinweist, was zur Annahme der steuerlichen Ansässigkeit in der Mainland China führt.

Hongkong: Eine steuerliche Ansässigkeit in Hongkong liegt vor, wenn eine Person gewöhnlich in Hongkong lebt oder im betreffenden Steuerjahr mehr als 180 Tage in Hongkong verweilt oder in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren insgesamt mehr als 300 Tage in Hongkong verbringt. Im Vergleich zur Mainland China legt Hongkong bei der Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit mehr Wert auf den tatsächlichen Aufenthalt und die wirtschaftlichen Beziehungen, anstatt auf den rechtlichen Status des Daueraufenthalts oder die Hukou.

Angesichts der objektiven Unterschiede bei der Ansässigkeitsfeststellung und der Berechnung des Steuerjahres könnten grenzüberschreitende Arbeitnehmer gleichzeitig beide Ansässigkeitskriterien erfüllen, was zu Konflikten bei der Steuerpflicht führt. Am 21. August 2006 haben die Mainland China und Hongkong das „Umfassende Abkommen“ unterzeichnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung zu verhindern. Seitdem haben beide Seiten mehrere Protokolle zur Aktualisierung des Inhalts unterzeichnet, um den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Investitionen zwischen den beiden Regionen zu fördern.

Logik der Steueransässigkeitsbestimmung: Gabi-Regel

Zur Lösung von Konflikten bei der Steuerhoheit wurde im Rahmen des „Umfassenden Abkommens“ die Gabi-Regel (Tie-breaker Rule) eingeführt. Diese Regel ist im internationalen Steuerrecht weit verbreitet und dient dazu, Konflikte bei der steuerlichen Ansässigkeit von Personen, die durch unterschiedliche Steuerhoheiten doppelt als ansässig gelten, zu lösen.

Gemäß der Gabi-Regel im Rahmen des „Umfassenden Abkommens“ wird die Steueransässigkeit einer Person, die sowohl die Kriterien beider Regionen erfüllt, in folgender Reihenfolge bestimmt:

  1. Wo sich der dauerhafte Wohnsitz befindet;
  2. Mit welcher Region die Person engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen hat;
  3. Wo die Person gewöhnlich lebt;
  4. Durch Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden beider Seiten, um festzustellen, zu welcher Region die Person gehört.

Es ist besonders zu beachten, dass diese Kriterien in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgelistet sind und nur dann das nächste Kriterium herangezogen wird, wenn das vorherige Kriterium keine Lösung bietet.

FAQ-Aktualisierung: Wie die Gabi-Regel in der Praxis angewendet wird

Die Bedeutung dieser FAQ-Aktualisierung liegt darin, anhand praxisnaher Fälle (Q 17-Q 21) zu demonstrieren, wie bei „Talentprogrammen“, „Leben in zwei Städten“ und anderen häufigen Szenarien die Gabi-Regel angewendet wird, um die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen.

Für die verschiedenen Szenarien gibt die Hongkonger Steuerbehörde keine absolute Antwort auf die Frage der Ansässigkeitsfeststellung, sondern listet vielmehr die Faktoren auf, die bei der Feststellung der Ansässigkeit berücksichtigt werden könnten, darunter: die Hukou in der Mainland China; der dauerhafte Aufenthalt, Arbeitsplatz und Lernort von Ehepartnern, Kindern und anderen Kernfamilienmitgliedern; gehaltene Unternehmensanteile; der Ort der Gehaltszahlung und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Faktoren sind starke Beweise für „enge wirtschaftliche Interessen“.

Daraus folgt, dass einzelne Faktoren wie der Hukou in der Mainland China oder die Aufenthaltsdauer in Hongkong innerhalb eines Steuerjahres nicht allein entscheidend für die Feststellung der Ansässigkeit nach der Gabi-Regel sind. Im Rahmen des „Umfassenden Abkommens“ kann eine Person dennoch als Hongkonger Steuerpflichtiger angesehen werden. Das bedeutet nicht, dass die Kernkriterien wie „Verweildauer“ unwichtig sind, sondern dass die Gabi-Regel eine umfassende Bewertung verschiedener Faktoren ermöglicht.

Zusammenfassung

Insgesamt ist die aktuelle FAQ-Aktualisierung der Hongkonger Steuerbehörde keine grundlegende Systemänderung, sondern eine lebendige praktische Anleitung. Sie richtet sich an häufig grenzüberschreitend tätige Personen und klärt die Regeln zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit. Mit der Verbesserung der Steuerüberwachung, der Erhöhung der Transparenz bei steuerrelevanten Informationen und der genaueren Beurteilung der wirtschaftlichen Interessen der Personen wird die Steuerverwaltung in beiden Regionen künftig noch präziser vorgehen, was die grenzüberschreitende Steuerverwaltung weiter verfeinert.

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