US FDIC-Vorsitzender: Gemäß dem GENIUS-Gesetz „genießen“ Stablecoins „absolut keinen“ Einlagensicherung

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Amerikas Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) Vorsitzender hat am Mittwoch (11.03.) klar erklärt, dass gemäß den neuesten regulatorischen Vorschriften des US-Gesetzes „GENIUS“ stabile Coins wie USDT und USDC „keine Form von FDIC-Einlagensicherung erhalten werden“. Ziel ist es, Kryptowährungen strikt von traditionellen Bankeinlagen zu trennen und die falsche Vorstellung zu zerstreuen, dass stabile Coins durch die US-Regierung garantiert sind.
(Frühere Meldung: Wall Street greift an! Wells Fargo beantragt „WFUSD“-Marke, umfassende Strategie für Krypto-Handel und Stablecoin-Zahlungen)
(Hintergrund: Bernstein sieht Circle um 70 % steigen! Zielpreis bei 190 USD, positive Aussichten für Stable Coins im Bereich KI und Zahlungsinfrastruktur)

Inhaltsverzeichnis

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  • GENIUS-Gesetz verbietet ausdrücklich die Einlagensicherung für Stable Coins
  • Klare Abgrenzung, um irreführende „Regierungsbürgschaft“-Assoziationen zu vermeiden
  • Banken dürfen ausgeben, aber Reserven unterliegen strengen Vorschriften

Mit der schrittweisen Etablierung eines bundesweiten Regulierungssystems für Kryptowährungen in den USA wird die Haltung der Regierung gegenüber digitalen Vermögenswerten immer klarer. Der FDIC-Vorsitzende Travis Hill äußerte kürzlich eine deutliche und entschiedene Stellungnahme zur Regulierung von Stable Coins: Unter den neuen Vorschriften des „GENIUS“-Gesetzes werden Stable Coins vollständig vom Schutz der bundesweiten Einlagensicherung ausgeschlossen.

GENIUS-Gesetz verbietet ausdrücklich die Einlagensicherung für Stable Coins

Dieses historische Gesetz, das „U.S. Stablecoin National Innovation Guidance and Establishment Act“ (GENIUS Act) genannt wird, wurde 2025 verabschiedet und befindet sich derzeit in der Umsetzung durch US-Banken und Marktaufsichtsbehörden.

Der FDIC-Vorsitzende betonte, dass im „GENIUS“-Gesetz eine klare Verbotsklausel enthalten ist, die es untersagt, Stable Coins (wie USDC von Circle oder USDT von Tether, die auf eine stabile Dollar-Preissetzung abzielen) eine FDIC-Versicherung zu gewähren. Während traditionelle Bankeinlagen bis zu 250.000 USD durch die US-Regierung garantiert sind, gilt diese Absicherung definitiv nicht für Stable Coins.

Klare Abgrenzung, um irreführende „Regierungsbürgschaft“-Assoziationen zu vermeiden

Die zentrale Absicht der Regulierungsbehörden ist es, eine klare Grenze zwischen Stable Coins und herkömmlichen Fiat-Geldkonten zu ziehen. Früher haben einige Emittenten oder Marktteilnehmer in Marketing und Kommunikation oft im Graubereich agiert, sodass Investoren fälschlicherweise annahmen, „Dollar-Stable Coins“ seien gleichbedeutend mit auf Bankkonten gehaltenen US-Dollar.

Gemäß dem „GENIUS“-Gesetz werden zukünftige Stable Coin-Emittenten hohen Transparenzanforderungen unterliegen. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, Stable Coins mit Aussagen wie „durch die US-Regierung garantiert“ oder „durch FDIC versichert“ zu bewerben. Es soll zudem verhindern, dass Verbraucher diese digitalen Vermögenswerte fälschlicherweise als von den USA ausgegebene gesetzliche Währung interpretieren.

Banken dürfen ausgeben, aber Reserven unterliegen strengen Vorschriften

Obwohl die Bereitstellung staatlicher Garantien ausgeschlossen ist, schränkt das Gesetz Innovationen nicht grundsätzlich ein. Im Gegenteil: Das „GENIUS“-Gesetz öffnet traditionellen Finanzinstituten die Tür, indem es erlaubten Zahlungs-Stablecoin-Emittenten (PPSI) ermöglicht, Stable Coins auszugeben, wenn sie eine spezielle Tochtergesellschaft gründen.

Um die Finanzstabilität zu gewährleisten, müssen diese Emittenten strenge 1:1-Reservenachweise erbringen, wobei die Reserven in risikoarmen Vermögenswerten gehalten werden müssen (z.B. keine Unternehmensanleihen oder Aktien). Ziel ist es, einen Bankrun zu verhindern. Insgesamt ist die Haltung der US-Regulierungsbehörden klar: Verantwortungsvolle Innovation ist willkommen, aber im Falle eines Stable Coin-Crashs werden Steuerzahler und die Bundesversicherung nicht haften.

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