
Das Ningxia-Hsingqing-Bezirksgericht in China hat am 2. April einen Streitfall über ein Treuhand-/Kommissionsinvestment mit Kryptowährungen abgeschlossen. Der Kläger Herr Wei stellte Mittel dem Beklagten Herrn Li und Herrn Hu zur gemeinsamen Durchführung von Kryptowährungs-Investitionen zur Verfügung. In einer ersten Phase gab es zwar Gewinne und Dividendenzahlungen, doch als der Kläger anschließend die Rückzahlung der Investmentbeträge verlangte und damit keinen Erfolg hatte, erhob er Klage unter Berufung auf „ungerechtfertigte Bereicherung“. Das Gericht stellte nach der Prüfung fest, dass der Klagegrund und die tatsächliche rechtliche Beziehung des Falls eindeutig voneinander abwichen. Der zuständige Richter nahm daraufhin von sich aus eine rechtliche Erläuterung vor, und die Streitigkeit endete schließlich mit einer Einigung.
Das an diesem Fall ist am meisten beachtenswert: nicht das endgültige Vergleichsergebnis, sondern dass der Kläger beinahe vollständig unterlegen wäre, nur weil er die „falsche Rechtsgrundlage“ gewählt hatte.
Herr Wei wählte als Klagegrund „ungerechtfertigte Bereicherung“. Ungerechtfertigte Bereicherung bedeutet im Recht, dass eine Partei ohne rechtliche Grundlage durch den Vermögensvorteil der anderen Partei profitiert. Das steht jedoch in einem völlig anderen rechtlichen Rahmen als die „Kommissions-/Treuhandvertragsbeziehung“. Die Anforderungen an den Beweisinhalt und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten unterscheiden sich erheblich. Nachdem der zuständige Richter diese Abweichung erkannt hatte, erläuterte er dem Kläger proaktiv: Wenn der Kläger mit der ungerechtfertigten Bereicherung fortfährt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage auf Basis der vorhandenen Beweise höher. Sollte es zur Niederlage kommen, müsste der Kläger erneut Beweise sammeln und anschließend anderweitig wegen einer Streitigkeit aus dem Kommissions-/Treuhandvertrag klagen, was viel Zeit und Energie kosten würde.
Der Richter analysierte parallel die Vor- und Nachteile gegenüber der Beklagten: Auch wenn der Kläger den Klagegrund unzutreffend gewählt hat, besteht zwischen beiden Parteien tatsächlich eine echte Kommissions-/Treuhand-Investitionsbeziehung, und der Rückforderungsanspruch des Klägers hat eine tatsächliche Grundlage. Wenn der Fall in eine Prozessführung wegen Streitigkeiten aus dem Kommissions-/Treuhandvertrag mündet, wird der Beklagte sehr wahrscheinlich zur Rückzahlung verpflichtet sein. Diese „zweiseitige rechtliche Erläuterung“ veranlasste beide Seiten, ihre jeweiligen Prozessrisiken erneut zu bewerten, was schließlich die Einigung begünstigte.
Der Fall zeigt zugleich die zentrale Entscheidungslogik chinesischer Gerichte bei Kryptowährungs-Kommissions-/Treuhand-Investitionsverträgen. Nach den gerichtlichen Auffassungen des Obersten Volksgerichts wird die Wirksamkeit von Kryptowährungs-Kommissions-/Treuhand-Investitionsverträgen anhand des 4. September 2017 als Zäsur beurteilt.
An diesem Tag veröffentlichten sieben Ministerien einschließlich der Zentralbank der Volksrepublik China die „Ankündigung über Maßnahmen zur Risikoprävention bei Token-Emissionen und Finanzierungen“, die die Token-Emissionen und Finanzierungen ausdrücklich untersagt. Bei Kryptowährungs-Kommissions-/Treuhand-Investitionsverträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, sollte das Gericht die Nichtigkeit des Vertrags feststellen, da sich die Vermittlungstätigkeit auf rechtswidrige Aktivitäten bezieht.
Nach Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags wird der durch die Parteien erlittene Verlust, den die Parteien erleiden, vom Gericht als wichtigste Erwägung den Entstehungsgrund der Kommissionstätigkeit zugrunde legen und entsprechend dem Ausmaß des Verschuldens der Beteiligten die entsprechende Verantwortung aufteilen. Das bedeutet: Selbst wenn der Vertrag nichtig ist, kann der Beauftragte bei offensichtlichem Verschulden dennoch dazu verurteilt werden, eine gewisse Quote der Schadensersatzverantwortung zu tragen.
Nach Abschluss des Verfahrens wies der zuständige Richter besonders darauf hin: Die Kommissionsstreitigkeiten, die durch Kryptowährungs-Investitionen ausgelöst werden, nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Anleger haben insgesamt einen Mangel an Erkenntnis über die einschlägigen rechtlichen Risiken:
Risiko der Wirksamkeit des Vertrags: Kryptowährungs-Kommissions-/Treuhand-Investitionsverträge, die nach dem 4. September 2017 unterzeichnet wurden, können im chinesischen Rechtsrahmen für unwirksam erklärt werden; Verluste werden dann nur nach Verschulden aufgeteilt, nicht nach Vertrag vollständig erstattet
Risiko der Wahl des Klagegrunds: Eine falsche Wahl des Rechtsverhältnisses führt nicht nur unmittelbar zu einer Klageabweisung, sondern verursacht auch einen doppelten Verlust aus Zeit und Prozesskosten; das Kernrechtsverhältnis bei Kommissions-/Treuhand-Investitionsstreitigkeiten ist der Kommissions-/Treuhandvertrag, nicht die ungerechtfertigte Bereicherung
Risiko der Beweislast: Die Anforderungen an den Beweis für unterschiedliche Rechtsverhältnisse unterscheiden sich deutlich; nur wenn man den richtigen Klagegrund wählt, kann die Beweislast korrekt zugeordnet und vermieden werden, dass man wegen unzureichender Beweise einen an sich gewonnenen Fall verliert
Das hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Bei Kommissions-/Treuhand-Investitionsverträgen, die vor dem 4. September 2017 abgeschlossen wurden, kann das Rechtsverhältnis unter der Voraussetzung, dass die Voraussetzungen des Kommissionsvertrags erfüllt sind, als wirksam anerkannt werden. Bei Verträgen, die nach dem 4. September 2017 abgeschlossen wurden, führt die Tatsache, dass sich die vermittelten Angelegenheiten auf rechtswidrige Aktivitäten beziehen, dazu, dass Gerichte den Vertrag in der Regel als unwirksam einstufen. Die Verluste der Parteien werden dann nach dem jeweiligen Ausmaß des Verschuldens aufgeteilt; der Vertrag selbst wird nicht rechtlich geschützt.
Zuerst sollte man genau identifizieren, ob das rechtliche Verhältnis zwischen beiden Parteien einen Kommissionsvertrag darstellt, und nicht etwa ungerechtfertigte Bereicherung oder andere Rahmen. Zweitens sollte man die Wirksamkeit des Vertrags bewerten: Wenn der Vertrag möglicherweise für unwirksam erklärt wird, sollten im Voraus Beweise für die Feststellung des Verschuldens vorbereitet werden. Die Lehre aus diesem Fall ist klar: Eine falsche Wahl des Klagegrunds erhöht nicht nur das Risiko einer Niederlage, sondern kann auch einen doppelten Verlust aus Zeit und Prozesskosten verursachen.
Es ist möglich, aber die Maßstäbe sind unterschiedlich. Bei einem unwirksamen Vertrag wird das Gericht die Gründe für das Zustandekommen der Kommissions-/Treuhand-Investitionstätigkeit und das Ausmaß des Verschuldens der jeweiligen Parteien prüfen und die Verantwortung für den Verlust anteilig aufteilen. Wenn der Beauftragte in der Kommissionsbeziehung ein offensichtliches Verschulden hat (z. B. Zweckentfremdung von Mitteln), kann er dennoch dazu verurteilt werden, eine entsprechende Schadensersatzverantwortung zu übernehmen. In der Regel liegt dies jedoch unter der vollständigen Rückerstattungsquote, die bei einem wirksamen Vertrag gilt.