Laut der Überwachung durch 1M AI News erließ die Richterin Rita Lin vom Bundesbezirksgericht im nördlichen Kalifornien eine einstweilige Verfügung, die die Entscheidung der Trump-Regierung bezüglich des „Lieferkettenrisikos“ von Anthropic stoppt. Dieser normalerweise nur für mit ausländischen Gegnern verbundene Unternehmen verwendete nationale Sicherheitsetikett wurde zuvor noch nie auf inländische US-Unternehmen angewendet.
In ihrem 43-seitigen Urteilstext formulierte Lin scharf, dass diese Einstufung „wahrscheinlich sowohl rechtswidrig als auch willkürlich und unvernünftig“ sei, und schrieb: „In der aktuellen Gesetzgebung gibt es keinen einzigen Paragraphen, der eine solche Orwell’sche Vorstellung unterstützt, wonach ein US-Unternehmen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung als potenzieller Feind und Zerstörer abgestempelt werden kann.“ Sie zitierte interne Aufzeichnungen des Pentagon, wonach Anthropic als Lieferkettenrisiko eingestuft wurde, weil es „durch seine mediale Darstellung feindseliger Haltung“ eine „typische illegale First-Amendment-Rache“ darstelle.
Der Auslöser des Vorfalls war, dass Anthropic sich weigerte, die Nutzung des Claude-Modells im Bereich autonomer Waffen und groß angelegter Überwachung einzuschränken, während das Pentagon von ihnen unbeschränkten Zugriff auf Claude forderte. Daraufhin listete das Verteidigungsministerium Anthropic als Lieferkettenrisiko auf, verbot zivilen Behörden die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und deutete an, dass Militärlieferanten ihre Geschäftsbeziehungen mit dem geschätzten Wert von 380 Milliarden US-Dollar beenden müssten. Es wird geschätzt, dass die breite Anwendung dieser Einstufung potenziell Milliardenverluste verursachen könnte, da selbst bei der engsten Auslegung noch Hunderte Millionen US-Dollar an Jahresumsatz gefährdet sind. Mehrere große Tech-Unternehmen reichten rechtliche Stellungnahmen zur Unterstützung von Anthropic ein.
Die einstweilige Verfügung tritt erst nach sieben Tagen in Kraft, um der Regierung Zeit für Berufung zu geben. Eine weitere Klage von Anthropic vor dem Bundesgericht in Washington, D.C. ist noch anhängig.