Gate News Nachricht, 12. April, die argentinische nationale Wertpapierkommission (CNV) hat kürzlich die Verordnung Nr. 1125/2026 veröffentlicht, die die Definition qualifizierter Anleger anpasst und klarstellt, dass virtuelle Vermögenswerte in den Vermögensbereich aufgenommen werden, der zur Feststellung der Anlegerqualifikation herangezogen werden kann. Gemäß den neuen Bestimmungen können virtuelle Vermögenswerte, die von einer Einzelperson oder juristischen Person gehalten werden, gemeinsam mit Wertpapierinvestitionen und Bankeinlagen berechnet werden; wer 350.000 UVA (Argentinische inflationsindexierte Einheiten) erreicht, kann als qualifizierter Anleger anerkannt werden. Darüber hinaus wurden mit dieser Änderung auch Bestimmungen zum Crowdfunding-Finanzierungs (Financiamiento Colectivo) ergänzt, die es ermöglichen, dass nicht qualifizierte Anleger an bestimmten öffentlichen Emissionen teilnehmen dürfen. Die Obergrenze pro Einzelinvestition beträgt 3000 UVA, insgesamt dürfen es jedoch nicht mehr als 10.000 UVA sein, und es darf den Anteil von 5% am persönlichen Vermögen des Anlegers (pro Einzelinvestition) sowie 10% (kumuliert) nicht überschreiten.