Gate News Meldung: Am 1. April hat das Bitcoin-Mining-Unternehmen Cango Inc. (NYSE: CANG) ein Hinweis-/Mitteilungsschreiben der New York Stock Exchange (NYSE) vom 10. März erhalten, in dem darüber informiert wird, dass es die Kursanforderungen für die fortlaufende Notierung an der NYSE nicht erfüllt. Per 9. März lag der durchschnittliche Schlusskurs seiner Stammaktien der Klasse A über 30 aufeinanderfolgende Handelstage unter 1,00 USD und erfüllte damit nicht die einschlägigen Anforderungen gemäß Abschnitt 802.01C der NYSE-Börsenzulassungsregeln. Gemäß den Vorgaben verfügt Cango über eine Abhilfefrist von 6 Monaten ab dem Erhalt der Mitteilung. Wenn innerhalb der Abhilfefrist am letzten Handelstag eines beliebigen Kalendermonats sowohl der Schlusskurs als auch der durchschnittliche Schlusskurs der vorangegangenen 30 Handelstage nicht unter 1,00 USD liegen, kann die Konformität wiederhergestellt werden. Wenn die Abhilfefrist abläuft und weiterhin keine Zielerreichung vorliegt, wird die NYSE das Verfahren zur Aussetzung des Handels und zur Streichung der Notierung einleiten. Cango erklärte, das Unternehmen habe die NYSE über seine Absicht zur Behebung/Abhilfe informiert und werde die Marktbedingungen sowie umsetzbare Optionen weiterhin bewerten. Während der Abhilfefrist werden die Stammaktien der Klasse A weiterhin wie gewohnt an der NYSE gehandelt; diese Mitteilung beeinträchtigt weder den laufenden Geschäftsbetrieb des Unternehmens, noch die Meldepflichten gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) oder sonstige vertragliche Verpflichtungen.