Gate-News-Meldung, 17. April — Die Europäische Kommission hat Regeln vorgeschlagen, nach denen Google im Rahmen des Digital Markets Act Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen in der EU teilen muss; die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten anonymisiert werden. Der Entwurf legt fest, welche Daten Google teilen muss, wie häufig die Weitergabe erfolgt, welche Anonymisierungsprotokolle gelten, welche Zugangsregeln für die Begünstigten vorgesehen sind und welche Preisbedingungen gelten.
Google hat sich gegen den Plan ausgesprochen und argumentiert, er würde das Unternehmen zwingen, sensible Daten zu teilen, und die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen seien nicht ausreichend. Die EU hat Google im März 2025 wegen eines Verstoßes gegen den DMA angeklagt; Zuwiderhandlungen können zu Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Öffentliche Rückmeldungen zu dem Vorschlag sind bis zum 1. Mai möglich, eine endgültige Entscheidung wird im Juli erwartet.
In der Zwischenzeit warten europäische Suchmaschinen-Wettbewerber nicht darauf, dass Regulierer handeln. Qwant (France) und Ecosia (Germany) haben ein gemeinsames Unternehmen namens European Search Perspective (EUSP) gegründet und ihre eigene Suchmaschine Staan auf den Markt gebracht, wobei sie Ziele der digitalen Souveränität und höhere Gebühren für alternative Such-APIs anführten. Einige Wettbewerber argumentieren, dass der von der EU vorgeschlagene Plan zur Datenweitergabe zu kurz greift, weil er Googles Daten des Suchindex ausschließen würde und damit die wettbewerbliche Wirkung begrenzt.
Der zugrunde liegende Kampf dreht sich um die Kontrolle über die Daten, die KI-Systeme speisen. Da mehrere Suchmaschinen und KI-Tools Informationen unterschiedlich verarbeiten, müssen Unternehmen Inhalte möglicherweise für mehrere Algorithmen optimieren, statt sich auf eine einzige Entdeckungsplattform zu verlassen.