
Der neu ernannte ungarische Minister für Technologie, Zoltán Tanács, gab am 6. Juni bekannt, dass Ungarn die aus seiner Sicht unangemessenen Beschränkungen für den Markt für Krypto-Assets aufheben wird. Damit kehrt er die Richtung der vorherigen Regierung um, einschließlich der Abschaffung strafrechtlicher Bestimmungen für nicht autorisierte Krypto-Dienstleistungen. Tanács war nach Amtsantritt als Minister im Mai, nach der Bildung der neuen Regierung (angeführt von TISZA), ins Amt gekommen. Er sagte, die Vorgaben der vorherigen Regierung seien aus politischen Motiven erfolgt, nicht aus sorgfältiger Regulierung; die neue Regierung betrachte das alte Regelwerk als Hindernis für Wettbewerbsfähigkeit, nicht als Schutz.
Bestätigung der Auswirkungen der alten Regeln: bekannte Delistings und Compliance-Kosten
Die ungarischen Krypto-Regeln, die ab dem 1. Juli 2025 gelten, sehen strafrechtliche Sanktionen für nicht autorisierte Krypto-Währungsdienstleistungen vor. Zu den bestätigten Auswirkungen auf den Markt zählen vor allem: Plattformen wie Revolut stoppen die Bereitstellung von Krypto-Geschäften in Ungarn; lokale Unternehmen müssen höhere Compliance-Kosten tragen und sind im Wettbewerb entsprechend relativ benachteiligt.
Tanács erklärte, dass die Umsetzung dieser Vorschriften politische Erwägungen widerspiegele und nicht die Notwendigkeit eines Marktschutzes; die neue Regierung plane, dies rückgängig zu machen.
Digitalisierungsstrategie der neuen Regierung: MiCA-Unterstützung und das estnische Modell
Die neue Regierung hat öffentlich deutlich gemacht, eine digitalkonforme, EU-nahe Strategie zu verfolgen, im klaren Gegensatz zur strengeren inländischen Aufsichtsauslegung der vorherigen Regierung. Konkret bestätigte Richtungen sind: die Unterstützung des EU-MiCA-Rahmens (Regulierung von Märkten für Krypto-Assets), um einheitliche Regeln mit den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen; als Vorbild der elektronischen Regierungsrahmen Estlands, um ein regulatorisches Umfeld zu etablieren, das digitale Innovation fördert.
Häufige Fragen
Bedeutet die Streichung strafrechtlicher Bestimmungen in Ungarn, dass Revolut in den ungarischen Markt zurückkehren kann?
Gemäß der Ankündigung von Tanács plant Ungarn, die strafrechtlichen Bestimmungen in den Juli-2025-Regeln gegen nicht autorisierte Krypto-Dienstleistungen zu streichen und weitere als unangemessen geltende Beschränkungen zu entfernen. Die Ankündigung von Tanács ist bislang jedoch nur eine Erklärung zur Absicht der Politik; die konkreten Aufhebungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und durchlaufen noch nicht den Gesetzgebungsprozess. Ob und wann Revolut in Ungarn erneut Krypto-Dienstleistungen anbieten wird, hängt von dem Zeitplan für die Fertigstellung der konkreten Gesetzesänderungen sowie von den eigenen Geschäftsentscheidungen der Plattform ab.
Was ist das Verhältnis zwischen der Streichung der strafrechtlichen Sanktionen in Ungarn und dem EU-MiCA-Rahmen?
Der EU-MiCA-Rahmen ist ein einheitlicher Aufsichtsstandard für Krypto-Assets auf Ebene der EU. Die zuvor nationalen Regelungen der ungarischen Regierung überlagerten MiCA und führten zu strengeren doppelten Anforderungen. Tanács sagte, die neue Regierung unterstütze die Positionierung des MiCA-Rahmens, was bedeutet, dass sich Ungarn auf die einheitlichen EU-Regeln verlassen wird und nicht zusätzlich eigenständig strengere nationale Bestimmungen einführt. Theoretisch ermöglicht dies, dass Krypto-Unternehmen, die in Ungarn MiCA erhalten oder anstreben, von einem klareren und kostengünstigeren Compliance-Pfad profitieren.
Welche Art von Anforderung steckt hinter dem Stichtag am 30. Juni für die NIS2-Compliance für rund 4.000 ungarische Unternehmen?
NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, die von Unternehmen in den Mitgliedstaaten verlangt, bestimmte Standards für Cybersicherheit einzuhalten. Tanács erklärte, Ungarn könnte die Vorschriften zu Netzwerksicherheits-Auditoren im Rahmen der NIS2-Richtlinie überarbeiten. Ob sich dadurch der Compliance-Stichtag am 30. Juni verschiebt, ist zum Zeitpunkt der Ankündigung jedoch noch nicht eindeutig geklärt; Unternehmen müssen weiterhin ihre Compliance-Lage nach den geltenden Anforderungen bewerten.