Infineon gewinnt in Deutschland einen GaN-Patentstreit; InnoGaN steht heute vor einem Vertriebsverbot und einer Schadensersatzverurteilung

Laut dem Landgericht München I setzte sich Infineon heute (19. Juni) in seinen Patentrechtsverletzungsklagen gegen InnoGaN im Bereich GaN (Galliumnitrid) durch. Das Gericht erließ eine Entscheidung, die InnoGaN verbietet, in Deutschland Produkte herzustellen, zu verkaufen oder zu vermarkten, die Patente verletzen, und verlangt von InnoGaN, Infineon Schadensersatz zu zahlen. Die Entscheidung ist Infineons dritter und vierter aufeinanderfolgender Erfolg gegen InnoGaN in dieser Patentstreitserie.

Der Entscheidung ging in China ein gegensätzlicher Ausgang voraus: Dort urteilte letzte Woche das Oberste Volksgericht, dass Infineons GaN-Produkte Patente von InnoGaN verletzen, und ordnete an, dass Infineon InnoGaN 10 Millionen Yuan zahlen muss, während es zugleich den Verkauf und die Einfuhr in China untersagt. Weitere Verfahren mit beiden Unternehmen sind in den USA und in Deutschland weiterhin anhängig.

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