KuCoin-Betreiber nach CFTC-Anordnung in den USA ausgeschlossen, nachdem es in einem DOJ-Verfahren um 297 Millionen US-Dollar ging

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Der KuCoin-Betreiber Peken Global Limited wurde daran gehindert, US-Nutzer auf seine Plattform zuzulassen, nachdem ein Bundesgericht eine Einvernehmensregelung der Commodity Futures Trading Commission genehmigt hatte und damit das Durchsetzungsverfahren des Börsenbetreibers in den USA abschloss.

Die in der Southern District of New York eingetragene Anordnung verpflichtet Peken zur Zahlung einer zivilrechtlichen Geldbuße in Höhe von 500.000 US-Dollar und verbietet ihm, Teilnehmern aus den USA Handelszugang anzubieten, es sei denn, es registriert sich als ausländische Börse für Waren- und Terminhandel. Noch wichtiger: Sie hebt die zeitliche Begrenzung aus dem früheren US-Rückzug von KuCoin auf und macht aus dem, was zuvor ein mindestens zweijähriger Rückzug mit Auszahlungen gewesen war, ein dauerhaftes Verbot.

Die Maßnahme folgt auf das Schuldeingeständnis von KuCoin im Januar 2025 wegen des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts, das nahezu 297 Millionen US-Dollar an Geldbußen und Einziehungen nach sich zog. Zusammen genommen zeigen die Fälle, wie US-Behörden die Börse in mehreren Fronten verfolgt haben, indem sie strafrechtliche Vorwürfe wegen Geldwäscheprävention mit zivilrechtlichen Verstößen gegen den Marktzugang kombiniert haben.

Die verhältnismäßig geringe Strafe im CFTC-Fall spiegelt wider, dass ein Großteil der finanziellen Sanktionen bereits im strafrechtlichen Verfahren verhängt worden war. Die Behörde erklärte, sie habe keinen Vermögensherausgabeanspruch (Disgorgement) angestrebt, und verwies dabei auf die Kooperation von Peken sowie auf den Einziehungsbeschluss, der im parallelen DOJ-Verfahren ergangen war.

KuCoin hatte laut DOJ rund 1,5 Millionen registrierte US-Nutzer und erwirtschaftete mindestens 184,5 Millionen US-Dollar an Gebühren von ihnen. Die Börse führte die Know-your-Customer-Anforderungen (KYC) erst im August 2023 ein und wandte sie nicht auf bestehende Konten an; diese Lücke wurde zu einem zentralen Punkt der Durchsetzung.

Das Gericht wies außerdem verbleibende Ansprüche gegen verbundene Einheiten Mek Global Limited, PhoenixFin PTE Ltd. und Flashdot Limited ab.

Mit der nun geltenden einstweiligen Verfügung hat sich das US-Geschäft von KuCoin von einer vorübergehenden Einschränkung zu einer dauerhaften Abschaltung gewandelt und damit einen seltenen, aufeinanderfolgenden Durchsetzungsprozess abgeschlossen, der von einem strafrechtlichen Verfahren zu zivilrechtlichen Marktsperren überging.

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