Das Gericht in Russland ordnet der Europäischen Zentralen Clearingbank an, am 26. Mai 200 Milliarden Euro an die Zentralbank zu zahlen

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Laut Jin10 genehmigte am 26. Mai das Moskauer Schiedsgericht Russlands den Antrag der russischen Zentralbank, eine Entschädigungsentscheidung gegen die European Central Clearing Bank in „sofortige Vollstreckung“ umzuwandeln. Das Gericht ordnete an, dass die Bank der russischen Zentralbank ungefähr 200 Milliarden Euro zahlen muss. Zuvor hatte das Gericht am 15. Mai ein erstinstanzliches Urteil gefällt, das die Zahlung verlangte. Sofortige Vollstreckung bedeutet, dass die Entscheidung die reguläre Frist für das Abwarten der Berufung umgeht. Die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank verbleiben unter dem Rahmenwerk der EU-Sanktionen, was darauf hindeutet, dass die Entscheidung zwar innerhalb Russlands rechtlich bindend ist, die tatsächliche Rückgewinnung der Vermögenswerte jedoch von der Haltung der EU abhängt.
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