Gate News Nachricht, am 12. April, berichtet die „New York Times“, dass die Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran derzeit an drei wesentlichen Punkten scheitern: die Frage der Wiedereröffnung der Straße von Hormus, die Frage des angereicherten Urans und die Frage der Entsperrung eingefrorener iranischer Auslandsvermögen.
Zur Straße von Hormus: Der Iran lehnt den von den USA vorgeschlagenen Entwurf eines „gemeinsamen Managements“ ab, besteht darauf, die Kontrolle über die Straße von Hormus zu behalten, und erklärt, er habe das Recht, von vorbeifahrenden Schiffen „Mautgebühren“ zu erheben. Die iranische Seite erklärt, nur wenn beide Seiten eine endgültige Friedensvereinbarung getroffen haben, werde man die betreffenden Regelungen zur Öffnung der Straße in Betracht ziehen. Die USA vertreten hingegen eine gegenteilige Position. US-Präsident Trump erklärte am 10. die Straße von Hormus sei internationales Gewässer; unabhängig davon, „ob es die Zusammenarbeit des Iran gibt oder nicht“, werde die Straße „bald“ geöffnet, und er werde nicht zulassen, dass der Iran Mautgebühren erhebt.
Zum Nuklearproblem: Die USA fordern vom Iran, seinen gesamten Bestand an angereichertem Uran abzugeben, der nahe an waffenfähigem Material liegt. Dieser Bestand wiege etwa 900 Pfund. Der Iran brachte dazu einen Gegenentwurf ein, doch beide Seiten konnten sich nicht einigen. Darüber hinaus verlangen die USA, dass der Iran nicht nur derzeit keine Nuklearwaffen entwickelt, sondern auch langfristig verbindlich zusagt, keine entsprechenden Fähigkeiten und Technologien zu beschaffen. Die USA erklärten, man habe bislang „noch keine klare Bereitschaft“ aufseiten des Iran gesehen.
Bei eingefrorenen Vermögenswerten: Der Iran verlangt von den USA eine Entschädigung für die durch die sechswöchigen Luftangriffe verursachten Verluste und die Freigabe von etwa 27 Milliarden US-Dollar an Öleinnahmen, die sich in Irak, Luxemburg, Bahrain, Japan, der Türkei und Deutschland befinden, zur Verwendung für den Wiederaufbau nach dem Krieg. Die USA lehnten die oben genannten Forderungen ab.