- Juli 2025: US-Präsident Trump unterzeichnet das „Guiding and Establishing the National Innovation for U.S. Stablecoins Act" (GENIUS Act) und schafft damit erstmals einen bundesweiten regulatorischen Rahmen für Zahlungsstablecoins in den Vereinigten Staaten. Die Branche bewertete dies zum damaligen Zeitpunkt als Meilenstein in der Regulierung von Krypto-Assets. Doch ein Jahr später, am 18. Juli 2026 – dem gesetzlich festgelegten Stichtag für die Regelsetzung –, haben die wichtigsten Aufsichtsbehörden, darunter OCC, FDIC, NCUA und das Finanzministerium, keine endgültigen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Alle 10 vorgeschlagenen Regelwerke (NPRMs) befinden sich weiterhin im Stadium der öffentlichen Konsultation, einige Fristen wurden sogar bis in den August verlängert. Hinter diesem regulatorischen „Nicht-Erscheinen" verbirgt sich ein Compliance-Labyrinth für einen Stablecoin-Markt, der inzwischen auf über 314 Milliarden US-Dollar angewachsen ist.
Ein Jahr Frist verstrichen: Welche Regeln sind weiterhin offen?
Artikel 13 des GENIUS Act verpflichtet OCC, Federal Reserve, FDIC, NCUA und den Finanzminister, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes Durchführungsbestimmungen im „Notice-and-Comment"-Verfahren zu erlassen. Mit Ablauf des 18. Juli 2026 wurde diese gesetzliche Frist überschritten.
Laut Regelsetzungs-Trackern von Paradigm und Chapman Law haben diese Behörden im vergangenen Jahr insgesamt 10 Regelentwürfe (NPRMs) veröffentlicht, jedoch wurde keiner finalisiert. Nach Behörden gegliedert: Das Finanzministerium veröffentlichte vier Regelwerke, darunter Standards zur Bewertung der staatlichen Regulierung, Anforderungen an die Registrierung ausländischer Emittenten und Vorgaben zur Geldwäscheprävention; die OCC brachte zwei Regelwerke ein, die sich auf Genehmigungs- und Überwachungsstandards für bundesstaatlich lizenzierte Stablecoin-Emittenten konzentrieren; die FDIC schlug eine Regelung zu Reserve- und Betriebsstandards vor; die NCUA schlug vor, bundesversicherte Kreditgenossenschaften an der Stablecoin-Emission zu beteiligen; und eine Regel wurde gemeinsam von den Bundesbankaufsichtsbehörden zur Koordinierung regulatorischer Erwartungen veröffentlicht.
Die OCC war im Februar 2026 mit ihrem Regelentwurf federführend, gefolgt von FDIC und Finanzministerium. Der umfassende Vorschlag der OCC erschien im März im Federal Register und deckte Anforderungen an Reservevermögen, Eigenkapital, Liquidität, Verwahrung, Risikomanagement und Berichtspflichten ab. Die FDIC legte im April aufsichtsrechtliche Standards vor, die Reserven, Kapital, Rücknahme, Verwahrung und Risikomanagement adressieren. Am 22. Juni veröffentlichten Federal Reserve, FinCEN, OCC, FDIC und NCUA gemeinsam einen Vorschlag zur Kundenidentifikation, dessen Konsultationsfrist bis zum 21. August läuft.
Das Gesetz selbst sieht keine Konsequenzen für das Verpassen der Frist vor und bietet auch keinen alternativen Zeitplan. Das regulatorische Vakuum verlängert jedoch die Unsicherheit für Marktteilnehmer.
Markt überschreitet 314 Milliarden US-Dollar: Strukturelle Expansion trotz regulatorischer Unsicherheit
Trotz ungeklärter regulatorischer Details ist der Stablecoin-Markt nicht ins Stocken geraten. Am 26. Mai 2026 erreichte die globale Marktkapitalisierung von Stablecoins 321,6 Milliarden US-Dollar – ein Anstieg von etwa 12 % seit Jahresbeginn und ein neuer Höchststand. Das USDT-Angebot stieg auf 189 Milliarden US-Dollar, was über 58 % Marktanteil entspricht; die Marktkapitalisierung von USDC liegt bei etwa 76,4 Milliarden US-Dollar und macht rund 23,8 % aus. Zusammen kontrollieren sie mehr als 82 % des Marktes.
Das Wachstum ist vor allem auf die aggressive Expansion von Tether zurückzuführen – USDT verzeichnete in den letzten 30 Tagen einen Nettozuwachs von über 5 Milliarden US-Dollar, das stärkste monatliche Wachstum seit 2025. Gleichzeitig sank die kombinierte Marktkapitalisierung von USDC, USDe und PYUSD um etwa 4,2 Milliarden US-Dollar. Diese Divergenz zwischen „Emission und Schrumpfung" zeigt eine deutliche Spaltung der Markterwartungen hinsichtlich verschiedener Stablecoin-Typen.
Bemerkenswert ist, dass die Marktkapitalisierungs-Rangfolge nicht mehr den tatsächlichen Kapitalflüssen entspricht. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen etwa 70 % des bereinigten Stablecoin-Transaktionsvolumens auf USDC, während USDT rund 25 % ausmachte. Im Juni erreichte das bereinigte Stablecoin-Transaktionsvolumen einen Rekordwert von 1,79 Billionen US-Dollar. USDT dominiert den Bereich der kommerziellen Zahlungen – im ersten Halbjahr 2026 wurden damit Warenzahlungen in Höhe von etwa 95 Milliarden US-Dollar abgewickelt, deutlich mehr als USDC mit 14 Milliarden US-Dollar. Im B2B-Zahlungsverkehr liegt der USDT-Anteil sogar bei 92 %. USDC hingegen hat sich im Bereich DeFi-Infrastruktur und institutioneller Abwicklung einen Vorteil verschafft.
Diese strukturelle Divergenz bedeutet, dass regulatorische Details die Emittenten unterschiedlich stark betreffen werden.
USDTs Zweijahres-Countdown: Doppelte Herausforderung bei Reserve-Compliance und Marktposition
Der GENIUS Act gewährt Stablecoin-Emittenten eine dreijährige Übergangsfrist für die Compliance, die am 18. Juli 2028 endet. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes bleiben USDT noch etwa zwei Jahre zur Anpassung an die regulatorischen Anforderungen. Nach Ablauf der Frist dürfen US-Krypto-Plattformen keine Stablecoins mehr anbieten, deren Emittenten nicht sämtliche regulatorischen Vorgaben erfüllen.
Das zentrale Risiko betrifft die Reservevermögen. Das Gesetz verlangt, dass Emittenten ihre Token vollständig mit hochliquiden Vermögenswerten – Bargeld und US-Staatsanleihen – hinterlegen. Tethers aktuelle Offenlegungen zeigen jedoch, dass bis zu 25 % der USDT-Reserven weiterhin in Edelmetallen, Krediten und Bitcoin gehalten werden – Vermögenswerte, die den strengen Liquiditätsanforderungen des Gesetzes nicht genügen.
Die unklare Registrierung und die Betriebsstandorte von Tether erschweren die Compliance zusätzlich. Zwar erklärte Tether-CEO Paolo Ardoino bei der Unterzeichnungszeremonie im Weißen Haus, dass das Unternehmen dem GENIUS Act entsprechen und einen US-spezifischen Token herausbringen werde; im Januar 2026 wurde über Anchorage Digital der bundesregulierte Stablecoin USAT eingeführt, dessen Nutzung jedoch bislang begrenzt bleibt.
Kevin Wysocki, Policy-Chef bei Anchorage Digital, erwartet, dass institutionelle Nutzer „deutlich vor Ablauf der Frist 2028 auf konforme, von Banken ausgegebene digitale Dollar umsteigen". Für kleinere Plattformen mit geringerer Risikotoleranz steigt die Wahrscheinlichkeit, nicht-konforme Stablecoins proaktiv zu delisten.
USDCs Compliance-Vorteil und transatlantische Regulierungsunterschiede
Im Gegensatz zur regulatorischen Unsicherheit bei USDT hat Circle, der Emittent von USDC, eine Lizenz als E-Geld-Institut gemäß dem EU-Regelwerk MiCA erhalten und kann damit Dienstleistungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anbieten. Diese Zulassung ermöglicht den Betrieb von USDC und EURC unter MiCA und macht sie zu den wichtigsten Dollar- und Euro-Stablecoins auf regulierten europäischen Handelsplattformen.
Am 1. Juli 2026 endete die Übergangsfrist für MiCA offiziell. Tether verzichtete auf eine MiCA-Zulassung – MiCA schreibt vor, dass Stablecoin-Emittenten mindestens 60 % ihrer Reserven in europäischen Bankeinlagen halten müssen, was Tethers US-Treasury-lastigem Reserve-Modell widerspricht. Infolgedessen wurde USDT auf Plattformen wie Coinbase, Kraken und Crypto.com aus den europäischen Handelspaaren entfernt.
Allerdings dürfen E-Geld-Institute mit MiCA-Lizenz nicht auf Basis der EU-Zulassung in den USA operieren und umgekehrt – es gibt keine gegenseitige Anerkennung oder Gleichwertigkeit zwischen MiCA und dem GENIUS Act. Grenzüberschreitende Stablecoin-Emittenten müssen beide Regime erfüllen.
Der US-GENIUS Act legt den Schwerpunkt auf die aufsichtsrechtliche Kontrolle von Zahlungsstablecoin-Emittenten, während das EU-Regelwerk MiCA auf Risikoprävention und ein einheitliches pan-europäisches Lizenzsystem setzt. Diese transatlantische regulatorische Inkompatibilität erhöht die Compliance-Komplexität und die Betriebskosten für globale Stablecoin-Emittenten.
Zinsverbot, regulatorische Arbitrage und Marktinnovationen
Der GENIUS Act verbietet Stablecoin-Emittenten ausdrücklich, direkt Zinsen an Halter zu zahlen, um zu verhindern, dass Stablecoins mit traditionellen Bankeinlagen konkurrieren. Der Markt hat jedoch Zins-generierende Aktivitäten auf Sekundärmärkte und DeFi-Protokolle verlagert – etwa über „Governance Rewards" oder Liquiditätsbereitstellung. Kreditmärkte, Liquiditätspools und tokenisierte Staatsanleihen ermöglichen weiterhin Renditen für Stablecoin-Halter, wobei die Quelle der Rendite eine Ebene tiefer angesiedelt ist.
Dieses Zinsverbot hat eine neue Klasse von „renditebringenden Stablecoins" hervorgebracht – Emittenten nutzen Wrapper-Layer, um die Rendite aus Staatsanleihen an Nutzer weiterzugeben. Diese Innovation machte im ersten Quartal 2026 über die Hälfte des neuen Stablecoin-Angebots aus. Der zentrale regulatorische Konflikt dreht sich nun um die Zinsgewährung – traditionelle Banken befürchten, dass diese Produkte Einleger abziehen, während die Krypto-Branche argumentiert, dass die aktuellen konformen Modelle anerkannt werden sollten.
Parallel dazu verlangen die Geldwäschevorschläge von FinCEN und OFAC aus April 2026, dass Emittenten Transaktionen, die gegen US-Recht verstoßen, einfrieren, blockieren oder ablehnen – sowohl auf regulierten Plattformen als auch auf permissionless Blockchain-Netzwerken. Das Policy Center von Paradigm und Hyperliquid warnte, dass diese Regel zu einer übermäßigen Intervention in DeFi führen und regulierte Stablecoins von offenen Blockchain-Netzwerken verdrängen könnte. Dies verschärft die Spannungen im Regelsetzungsprozess.
Von GENIUS zu CLARITY: Das nächste Gesetzgebungsfeld
Die Verzögerung bei den regulatorischen Details für Stablecoins ist kein Einzelfall – sie spiegelt die generelle Verzögerung bei der US-Gesetzgebung für Krypto-Assets wider.
Der „Digital Asset Market Clarity Act" (CLARITY Act) soll erstmals einen umfassenden bundesweiten regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte in den USA schaffen und klären, ob digitale Assets unter die Aufsicht der SEC oder der CFTC fallen. Das Gesetz wurde im Mai 2026 vom Senatsausschuss für Banken verabschiedet, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Am 13. Juli 2026 wandten sich die American Bankers Association (ABA) und die Independent Community Bankers of America (ICBA) gemeinsam an die Senatsführung und argumentierten, dass die Zinsregelungen des Gesetzes es Krypto-Unternehmen ermöglichen würden, einlagenähnliche Dienstleistungen anzubieten, ohne denselben Vorschriften wie traditionelle Banken zu unterliegen. Am 26. Juni senkte Galaxy Digital die Wahrscheinlichkeit, dass der CLARITY Act 2026 Gesetz wird, auf 50 %. Laut Gate-Prognosemarkt lag diese Wahrscheinlichkeit am 16. Juli nur noch bei 35 %.
Die bundesstaatlich lizenzierte Krypto-Bank Anchorage Digital forderte am Jahrestag des GENIUS Act öffentlich den Kongress auf, den CLARITY Act zu verabschieden, damit klare Marktstrukturen für Stablecoins auch auf das breitere Ökosystem digitaler Assets ausgeweitet werden. Dies unterstreicht, dass Klarheit in der Stablecoin-Regulierung mit einem umfassenden regulatorischen Rahmen für den gesamten Krypto-Markt abgestimmt werden muss.
Fazit
Ein Jahr nach Unterzeichnung des GENIUS Act haben US-Regulierungsbehörden noch keine endgültigen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht – alle 10 vorgeschlagenen Regeln befinden sich weiterhin im Konsultationsstadium. Gleichzeitig hat die Marktkapitalisierung von Stablecoins die Marke von 314 Milliarden US-Dollar überschritten, und USDT sowie USDC haben sich sowohl im Ranking als auch in den tatsächlichen Kapitalflüssen deutlich auseinanderentwickelt. USDT steht vor einer etwa zweijährigen Compliance-Frist, wobei rund 25 % der Reserven möglicherweise nicht den strengen Liquiditätsvorgaben des Gesetzes entsprechen; USDC hat dank MiCA-Konformität einen Vorsprung im EU-Markt, doch die transatlantische regulatorische Inkompatibilität erhöht die Compliance-Komplexität für globale Emittenten. Das Zinsverbot hat neue Marktinnovationen angestoßen, während die Spannungen zwischen Geldwäschevorschlägen und dem DeFi-Ökosystem weiter zunehmen. Die Verzögerung bei der Stablecoin-Regelsetzung ist eng mit der generellen Stagnation der US-Krypto-Gesetzgebung – insbesondere dem stockenden CLARITY Act – verknüpft. Solange keine endgültigen Regeln vorliegen, muss der 314-Milliarden-Dollar-Markt mit regulatorischer Unsicherheit leben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F1: Wie lautet die Regelsetzungsfrist für den GENIUS Act?
A1: Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 unterzeichnet und verpflichtet die zuständigen Regulierungsbehörden, innerhalb eines Jahres – bis zum 18. Juli 2026 – endgültige Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese Frist ist verstrichen, bisher wurden keine finalen Regeln veröffentlicht.
F2: Welche Konsequenzen hat das Verpassen der Frist?
A2: Das Gesetz selbst sieht keine Konsequenzen für das Verpassen der Frist vor und bietet keinen alternativen Zeitplan. Die unvollständigen Regeln lassen Stablecoin-Emittenten jedoch weiterhin im Unklaren über ihre Compliance-Pflichten und regulatorischen Erwartungen. Das Datum für die Durchsetzung des Gesetzes bleibt der 18. Januar 2027.
F3: Welche regulatorischen Risiken bestehen für USDT?
A3: USDT hat noch etwa zwei Jahre (bis Juli 2028), um die Compliance-Anforderungen des GENIUS Act zu erfüllen. Rund 25 % der Reserven bestehen weiterhin aus Edelmetallen, Krediten und Bitcoin – Vermögenswerte, die den strengen Liquiditätsvorgaben des Gesetzes nicht entsprechen. Bei Nichterfüllung droht USDT das Delisting von US-Krypto-Plattformen.
F4: Welche regulatorischen Vorteile hat USDC?
A4: Circle, der Emittent von USDC, hat eine Lizenz als E-Geld-Institut gemäß dem EU-Regelwerk MiCA erhalten und kann damit in allen 27 EU-Mitgliedstaaten operieren. Dies verschafft USDC einen klaren Compliance-Status im EU-Markt.
F5: Was sind die Hauptunterschiede zwischen MiCA und dem GENIUS Act?
A5: Es gibt keine gegenseitige Anerkennung oder Gleichwertigkeit zwischen beiden Regimen. Der GENIUS Act konzentriert sich auf die aufsichtsrechtliche Regulierung von Zahlungsstablecoin-Emittenten, während MiCA verlangt, dass mindestens 60 % der Reserven in europäischen Bankeinlagen gehalten werden. Grenzüberschreitende Emittenten müssen beide Regime erfüllen.
F6: Wie wirkt sich die regulatorische Verzögerung auf den Markt aus?
A6: Ohne endgültige Regeln stehen Stablecoin-Emittenten, Handelsplattformen und Investoren vor unklaren Compliance-Pfaden. Der Markt hat unterdessen renditebringende Stablecoins und andere Innovationen hervorgebracht, und potenzielle Konflikte zwischen Geldwäschevorschriften und dem DeFi-Ökosystem zeichnen sich ab.




