Originalautor: Xu Qian, Jin Weilin
Kürzlich hat das Oberste Volksgericht Beijings einen typischen Vollstreckungsfall veröffentlicht, der breite Aufmerksamkeit erregt hat. Dieser Fall macht deutlich, dass Einnahmen aus Livestreams, digitale Sammlerstücke und andere virtuelle Vermögenswerte im Internet in den Kreis der durchsetzbaren Vermögenswerte aufgenommen werden. Diese Rechtsprechung bietet eine innovative Lösung für das Problem der „schwierigen Vollstreckung“.

Nach Einleitung des Vollstreckungsverfahrens in einem Vertragssstreit zwischen einem Industrieunternehmen und Wang wurde durch die Kontrollsysteme des Gerichts festgestellt, dass Wang weder Immobilien, Fahrzeuge noch Bankguthaben besitzt, die zur Vollstreckung herangezogen werden könnten. Der Fall wurde vorerst eingestellt.
Der Antragsteller entdeckte jedoch eine Spur: Wang ist seit langem auf einer Livestream-Plattform im Bereich Diamantenverkauf aktiv, besitzt ein festes Konto und erzielt Einkünfte. Diese Information wurde an das „Zentrum für Weiterleitung von Vermögenshinweisen“ des Gerichts in Peking gemeldet und schnell an das Volksgericht im Stadtbezirk Fengtai in Peking weitergeleitet.
Nach Überprüfung der Situation forderte das Gericht das Plattformunternehmen auf, eine „Unterstützungsmitteilung für die Vollstreckung“ auszustellen. Dabei wurde etwa 200.000 Yuan Livestream-Einnahmen auf Wang’s Konto eingefroren und gepfändet. Nach Geldeingang wurde eine Vergleichsvereinbarung getroffen, bei der zukünftige Provisionen aus Livestreams schrittweise zur Begleichung der Restschuld verwendet werden. Dieser erfolgreiche Fall dient als praktisches Beispiel für die Vollstreckung in neuartige Vermögenswerte.
Virtuelle Vermögenswerte im Internet besitzen eine doppelte Eigenschaft: „Virtueller Charakter“ und „Vermögenswert“. Der erste Punkt bestimmt die besondere Art ihrer Existenz und Vollstreckung, der zweite bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass sie als Verantwortungsvermögen herangezogen werden können.
1. Virtueller Charakter
Im Vergleich zu traditionellen Vermögenswerten zeigt sich der virtuelle Charakter bei drei Kernpunkten:
Rechtliche Grundlage:
Artikel 127 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Volksrepublik China lautet: „Soweit das Gesetz den Schutz von Daten und virtuellen Vermögenswerten im Netzwerk vorsieht, gilt die entsprechende Regelung.“ Dieser Artikel bestätigt die rechtliche Stellung von Daten und virtuellen Vermögenswerten im Zivilrecht.
2. Vermögenscharakter
Obwohl sie virtuell sind, besitzen virtuelle Vermögenswerte die drei Kernmerkmale von Eigentum:
Damit gehören virtuelle Vermögenswerte mit diesen Eigenschaften zum Verantwortungsvermögen, auf das das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen kann.
In der Rechtspraxis wird die Bandbreite der vollstreckbaren virtuellen Vermögenswerte ständig erweitert:
1. Digitale Assets: z.B. digitale Sammlerstücke (NFT) usw.
2. Konten und virtuelle Gegenstände: Hochwertige Social-Media-Accounts (z.B. Douyin, WeChat), virtuelle Geschenke bei Livestreams, hochrangige Spielkonten mit seltenen Ausrüstungen, wertvolle Domains.
3. Einkommens- und Betriebseinkünfte: Plattform-Shop-Betriebsrechte; Mitgliedsrechte mit Vermögenswertcharakter.
4. Datenvermögen: Rechtmäßig gehaltene, wirtschaftlich wertvolle Datenbanken, Kundendaten.
Entscheidungskriterien sind wie oben: Hat es einen klaren Wert, kann es effektiv kontrolliert werden, und ist eine legale Bewertung und Veräußerung möglich.
Auf Basis der genannten Eigenschaften haben Gerichte neben dem oben genannten Fall bereits weitere praktikable Vollstreckungswege erforscht:
1. Direkte Versteigerung
Das Volksgericht im Landkreis Linqu in Sichuan hat einen Top-Gaming-Account eines Schuldners öffentlich versteigert. Das Objekt wurde für 213.000 Yuan verkauft und erfolgreich verwertet.【(2025)川1623执961号】
2. Sachleistung gegen Schulden
Im Fall eines Arbeitsrechtsstreits zwischen Zhou und einer Handelsgesellschaft in Zhuzhou wurde im Einvernehmen vereinbart, dass der Antragsteller den Livestream-Account des Schuldners als vollständige Schuldenbegleichung akzeptiert. Nach Übergabe der Account-Zugänge wurde der Fall abgeschlossen.
Für Gläubiger und Anwälte empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Schritt 1: Hinweise sammeln – Prüfen, ob der Schuldner aktiv in folgenden Bereichen ist:
Verlassen Sie sich nicht nur auf Immobilien oder Fahrzeuge. Der Schuldner könnte sein Vermögen auf dem Smartphone verstecken. Besonders zu prüfen:
Schritt 2: Ziel festlegen, „präzise Hinweise“ bei Gericht einreichen
Hinweise sind nur der Anfang, die Einreichung bei Gericht ist entscheidend.
Schritt 3: Maßnahmen ergreifen – gezielte Vollstreckungsanträge stellen
Je nach Art des virtuellen Vermögenswerts unterscheiden sich die Vollstreckungsmethoden:
Schritt 4: Plattformen einbinden – rechtliche Verpflichtungen klären
Gerichte müssen die Plattformen zur Kooperation bewegen. Hier ist proaktives Vorgehen gefragt:
Fazit:
Von der Spurensuche bis zum Geldeingang ist der Weg klar: Hinweise finden → Gericht einschalten → gezielt beantragen → Plattformen kooperieren.
Jeder Schritt erfordert Strategie und Geduld, doch mit der richtigen Herangehensweise kann auch im digitalen Vermögensbereich die Durchsetzung von Forderungen gelingen.
Das Beispiel des Obersten Volksgerichts Beijing sendet ein klares Signal: Virtuelle Vermögenswerte sind nicht nur „Code im Bildschirm“, sondern echtes Vermögen, das durch das Recht geschützt wird.
Die Vollstreckung virtueller Vermögenswerte wird vom Einzelfall zur Norm – ein notwendiger Schritt im Fortschritt der Rechtsprechung. Sie erweitert die rechtlichen Möglichkeiten in der digitalen Welt und sichert den Wert jeder digitalen Arbeit.
Verwandte Artikel
Soziale Medienplattform X reicht bei der Europäischen Kommission einen Reformplan zu Fragen der blauen Verifizierung ein
Bank–Crypto Clash verlangsamt Fortschritt des Senate Clarity Act
Bitcoin Policy Institute fordert die Änderung der US-Steuerregeln auf, wonach alle BTC-Zahlungen als Kapitalgewinne behandelt werden.
Die erste Liste der Hongkonger "Stablecoin-Lizenzen" steht bevor! Gerüchten zufolge gehen sie an "HSBC, Standard Chartered und OSL"