Laut ASIC, der Australian Securities and Investments Commission, wurde die vorübergehende Durchsetzungserleichterung für Digital-Asset-Unternehmen, die eine australische Finanzdienstleistungslizenz (AFS-Lizenz) beantragen, bis zum 30. September 2026 verlängert. Damit wird die bisherige Frist vom 30. Juni um drei Monate verschoben.
Die Verlängerung erweitert zudem den Ausnahmebereich auf Digital-Asset-Unternehmen, die über autorisierte Vertreter oder über Zwischenvereinbarungen mit lizenzierten Firmen tätig sind. ASIC hat seit der Aktualisierung seiner regulatorischen Leitlinien für digitale Vermögenswerte im Oktober 2025 etwa 30 Lizenzanträge erhalten.