Brasiliens Zentralbank stuft VASP als Klasse-3-Institutionen ein, gültig ab 1. Januar 2027

Laut ChainCatcher hat die brasilianische Zentralbank am 3. Juli die Resolution 580/2026 erlassen, mit der Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP) als Institute der Klasse 3 eingestuft werden, die denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie Wertpapier- und Devisenmakler. Die Einstufung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und verpflichtet VASP zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher Standards, darunter Risikomanagementregeln, Kapitalanforderungen und Offenlegungspflichten. Bis zum 30. Juni 2028 werden alle VASP, unabhängig von ihrer Größe, in das Segment der Klasse 4 umklassifiziert und sind dann nicht mehr für vereinfachte Compliance-Verfahren berechtigt, die für risikoarme Institute der Klasse 5 gelten.
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