CRS 2.0 beschleunigt die weltweite Einführung; Krypto-Assets sollen gemeldet werden, Hongkong-Frist bis 2028 festgelegt

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Laut Caixin beschleunigt sich am 20. Mai die weltweite Umsetzung des Globalen Common Reporting Standard (CRS) 2.0. Dabei werden nun auch Kryptowerte, Zentralbank-Digitalwährungen (CBDCs) und bestimmte E-Geld-Produkte in die Meldepflichten für Finanzanlagen aufgenommen. Hongkong plant, CRS 2.0 umzusetzen und bis 2028 sein Crypto Asset Reporting Framework (CARF) zu starten. Krypto-Börsen, Broker und Betreiber von Geldautomaten müssen kryptofiatbasierte Umwandlungen, Cross-Asset-Swaps sowie Inlands-zu-Auslands-Transfers melden – inklusive genauer Identifizierung der Vermögenswerte (z. B. Bitcoin/BTC, Ethereum/ETH, Tether/USDT). Einzelhandelsgeschäfte mit einem Betrag von über 50.000 US-Dollar pro Transaktion erfordern eine separate Meldung. Während das chinesische Festland offiziell keinen Zeitplan für die Umsetzung von CRS 2.0 angekündigt hat, haben Steuerbehörden seit 2025 Steuerpflichtige darauf hingewiesen, Auslands-einkünfte für 2022 bis 2024 selbst zu melden und die Steuern entsprechend zu begleichen.
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