Laut Landgericht München I setzte sich Infineon heute (19. Juni) in zwei Verfahren wegen Patentrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Galliumnitrid (GaN) gegen GaN Technologies durch. Das Gericht untersagte GaN Technologies die Herstellung, den Verkauf und das Vermarkten rechtsverletzender Produkte in Deutschland und ordnete an, dass das Unternehmen Infineon Schadensersatz zahlen muss.
Die Entscheidung steht in starkem Gegensatz zu einem Urteil eines chinesischen Gerichts aus der vergangenen Woche: Dort wurde Infineon dazu verurteilt, GaN Technologies 10 Millionen Yuan als Schadensersatz zu zahlen, und es wurden Verkaufsbeschränkungen in China für bestimmte GaN-Produkte verhängt. Die beiden Urteile unterstreichen den fortdauernden globalen Patentstreit zwischen den Halbleiterkonkurrenten über mehrere Rechtsräume hinweg.