Am 21. Mai 2026 haben die Abgeordneten Nick Begich und Jared Golden offiziell den „American Reserve Modernization Act of 2026“ (ARMA) im US-Repräsentantenhaus eingebracht; 16 Abgeordnete aus beiden Parteien unterstützen das Vorhaben gemeinsam.
Im Unterschied zu dem zuvor viel beachteten BITCOIN Act fordert ARMA nicht länger, dass die US-Regierung 1 Million Bitcoins kauft, sondern nimmt die von der Regierung bereits gehaltenen sowie die künftig durch Einziehungen gewonnenen Bitcoins in eine strategische Reserve auf und setzt eine obligatorische Sperrfrist von mindestens 20 Jahren.

Diese Anpassung markiert eine strukturelle Wende in der US-Bitcoin-Reservegesetzgebung: weg von „aggressivem Mengen-Fokus“ hin zu „langfristiger institutioneller Verankerung durch Sperrung“. Im Folgenden eine Übersicht der Kernbestimmungen des ARMA-Gesetzesentwurfs:
Im Folgenden eine geordnete Auflistung der Stichpunkte:
Kaufziel
Aufstockungsweg
Sperrfrist
Verwertung nach Ablauf der Sperrfrist
Transparenzanforderungen
Rechtsgrundlage
Verwaltung von Nicht-BTC-Vermögenswerten
Die Streichung des Kaufziels von 1 Million Bitcoins ist keine politische Rückwärtsbewegung, sondern eine realistische strategische Entscheidung auf Gesetzesebene.
Aus Sicht der finanziellen Machbarkeit: Selbst bei Umsetzung über einen „haushaltsneutralen“ Mechanismus bleibt der Kauf von 1 Million BTC mit erheblichen Hürden verbunden. Die Staatsverschuldung liegt bereits bei über 39 Billionen US-Dollar; jede Maßnahme zur Aufstockung, die öffentliche Mittel erfordert, dürfte parteiübergreifend schwer durchzusetzen sein.
Aus Sicht der Marktstörung: Ein großes Signal für aktiven Kauf ist an sich ein Verstärker für Preisvolatilität. Nachdem kein konkretes Kaufziel mehr festgelegt ist, verlagert sich der politische Konfliktpunkt des Gesetzes deutlich; dadurch sinkt der Widerstand gegen die Verabschiedung erheblich.
Die tiefere Überlegung liegt darin, dass die US-Regierung derzeit über Einziehungswege bereits rund 328.000 Bitcoins hält – bewertet zu aktuellen Preisen etwa 26,0 Milliarden US-Dollar. Vor dem Hintergrund, dass der Verkauf durch den Exekutivbefehl bereits eingefroren ist, ist „Verkauf stoppen, Bestand sperren“ der gesetzgeberische Pfad mit dem geringsten Widerstand; und genau diese institutionelle Verankerung macht den strategischen Erfolg aus.
Die 20-jährige Sperrfrist ist die zentralste institutionelle Gestaltung des ARMA-Gesetzes; im Kern handelt es sich um die Überlagerung von zwei Schutzlinien.
Die erste Schutzlinie ist die** Stabilität über Verwaltungslaufzeiten hinweg**. ARMA zielt darauf ab, den Trump-Exekutivbefehl von 2025 in dauerhaftes Recht zu überführen, sodass er nicht mehr von nachfolgenden Regierungswechseln beeinflusst wird. Begich machte klar, dass das Kernziel der Sperrung darin besteht, Krypto-Assets von „der Schwankung des Kongresses oder den wiederholten Handlungen zukünftiger Verwaltungsbehörden“ zu isolieren.
Die zweite Schutzlinie ist** die institutionelle Verankerung von Verwertungskanälen**. Das Gesetz schreibt vor, dass während der Sperrfrist die Reservevermögenswerte auf keinerlei Weise veräußert werden dürfen. Selbst nach Ablauf der 20-jährigen Sperrfrist kann der Finanzminister nur innerhalb beliebiger zwei Jahre empfehlen, höchstens 10% der Reserve zu verkaufen; die tatsächliche Umsetzung bleibt aber durch die Aufsicht des Kongresses gebunden.
ARMA treibt Bitcoins durch drei institutionelle Regelungen systematisch in Richtung „digitales Gold“.
Erstens,** ein Weg zur kostenfreien Erfassung des Bestands**. ARMA setzt nicht mehr auf aktiven Kauf, sondern auf die Erweiterung der Reserve durch die Sammlung eingezogener Vermögenswerte. Jedes Jahr können DEA, FBI, Polizeibehörden/Marshals und andere Stellen über Einziehungsverfahren fortlaufend Bitcoins in die Reserve einbringen – ohne Mittelbereitstellung durch den Kongress und ohne Eingriff in Haushaltsbudgets. Laut einer Schätzung von Arkham Intelligence liegt die jährliche Einziehungsmenge bei etwa 15.000 bis 30.000 Bitcoins.
Zweitens,** die enge Verknüpfung von Gesetzgebung und Exekutivbefehl**. ARMA ist die „Legalisierung“ bzw. gesetzgeberische Ausweitung des Trump-Exekutivbefehls vom März 2025. Finanzminister Scott Bessent hatte im Januar bereits eindeutig Stellung bezogen: „Zuerst musst du aufhören zu verkaufen, wir haben das bereits so gemacht.“
Drittens,** der institutionelle Abgleich mit der Goldreserve**. ARMA stellt eine direkte Analogie zwischen einer Bitcoin-Reserve und einer Goldreserve her. Die zentrale Logik: Gold ist das Kern-Asset des US-Systems nationaler Reserven, und diese institutionelle Stellung sollte auf Bitcoin ausgedehnt werden. Darüber hinaus wird ein Abgleich-Ziel vorgeschlagen: Die USA sollten etwa 5% der globalen Bitcoin-Menge halten – ungefähr in einer Größenordnung wie der Anteil der aktuellen US-Goldreserven am globalen Goldmarkt.
Aus Sicht der Angebotsverknappung bedeutet die Sperrung von rund 328.000 Bitcoins für 20 Jahre, dass dieser Teil des Angebots vollständig aus dem Umlaufmarkt herausgenommen wird und nicht mehr an Börsen gehandelt oder verpfändet/weitergegeben werden kann. Diese Mechanik entspricht einer direkten Reduktion der effektiven zirkulierenden Menge um etwa 328.000 Bitcoins. Wenn diese Sperrung zusätzlich zu den Beständen von Strategy (ehemals MicroStrategy) mit etwa 843.000 Bitcoins und den Beständen der US-Spot-ETFs von etwa 1,26 Millionen Bitcoins hinzukommt, sind über 2,4 Millionen Bitcoins bereits in die Kategorie „starke Halter“ eingeordnet – die Struktur der Langzeithalter wird fortlaufend gestärkt.
Aus Sicht der Liquidität gibt es weiterhin ein Tauziehen um unterschiedliche Interpretationen. Die Angebotsmenge der Bitcoin-Langzeithalter ist auf etwa 15,26 Millionen Bitcoins gestiegen; in den vergangenen 30 Tagen wurden etwa 316.000 Bitcoins absorbiert. Einige Marktteilnehmer vertreten die Ansicht, dass durch die Langzeitsperrung weniger Bitcoins für den Handel verfügbar sind, wodurch die Größenordnung künftiger Preisbewegungen/Volatilität möglicherweise gedämpft wird.
In der Gesamtschau ist der Einfluss von ARMA auf die Markliquidität hinsichtlich Zeit und Stärke nicht symmetrisch: kurzfristig ist der Schlag gegen das aktuell aktive Umlaufangebot begrenzt, aber mittelfristig bis langfristig wird die Angebotsstruktur neu geformt und ein anhaltender Effekt eines „natürlichen Bullen“-Profils erzeugt.
Von der ersten Einbringung des BITCOIN Act durch Cynthia Lummis im Jahr 2024 über die Unterzeichnung eines Exekutivbefehls durch Trump im März 2025 bis zur offiziellen Einbringung von ARMA im Mai 2026 hat die US-Bitcoin-Reservegesetzgebung vier Phasen durchlaufen:
Der Exekutivbefehl, den Trump im März 2025 unterzeichnete, hat die Richtung bereits zuerst angepasst: Die Reserve soll ausschließlich die Bitcoins nutzen, die über Asset-Einziehungen gewonnen wurden, ohne zusätzliche Belastung für Steuerzahler. Damals hielt die US-Regierung etwa 200.000 Bitcoins. Bis Mai 2026 ist dieser Bestand auf rund 328.000 Bitcoins angewachsen. ARMA verankert genau diese Anpassung als institutionellen Gesetzesanker.
Im Verlauf der Gesetzesvorbereitung setzt ARMA auf drei Ebenen eines vertrauenswürdigen Rahmens in der Transparenz:
Die erste Ebene ist** das Reservebestätigungssystem**. Bundesbehörden müssen innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes umfassend über die gehaltenen digitalen Vermögenswerte berichten.
Die zweite Ebene ist** die Drittprüfung**. Das Gesetz verlangt eine unabhängige Drittprüfung der Reserve, um die Echtheit und Sicherheit der Bestandsmengen sicherzustellen.
Die dritte Ebene ist** die Aufsicht durch den Kongress**. Vierteljährlich öffentliche Offenlegung plus das fortlaufende Recht des Kongresses zur Überwachung schaffen ein mehrstufiges System gegenseitiger Kontrolle.
Die Überlagerung dieser drei Ebenen macht die Bitcoin-Reserve nicht länger zu einer Blackbox. Mehr Transparenz ist dabei selbst eine notwendige Vorbedingung, damit die Bitcoin-Reserve gesellschaftlich breiter legitimiert werden kann.
Ob ARMA reibungslos in Gesetzeskraft überführt werden kann, hängt davon ab, ob mehrere Hürden überwunden werden. Der Widerstand kommt vor allem aus zwei Richtungen: erstens aus innerkongressionalen Blockaden. Einige Abgeordnete äußern konkretes Misstrauen gegenüber einer Bitcoin-Strategiereserve und argumentieren, diese habe keinen wirtschaftlichen Inputwert wie bei traditionellen strategischen Vermögenswerten. Zweitens verengt sich das gesetzgeberische Zeitfenster: Die Wahlen zur Kongressmitte im Jahr 2026 rücken näher, und die Tagesordnung des Kongresses wird weiter komprimiert.
Die Kernanpassung von ARMA – der Verzicht auf das Kaufziel von 1 Million Bitcoins sowie die Festsetzung einer obligatorischen Sperrfrist von 20 Jahren – ist im Kern eine strukturelle Konvergenz der Gesetzesstrategie. Es wird auf das Streben nach „Kaufkraft in einer bestimmten Menge“ verzichtet; stattdessen wählt man einen Pfad mit geringerem Widerstand: die Sperrung der bereits gehaltenen US-Bitcoin-Bestände im Gegenwert von etwa 26,0 Milliarden US-Dollar, eine fortlaufende Aufstockung über Einziehungen und die dauerhafte Verankerung der Reserve-Regelung mithilfe des parteiübergreifenden politischen Schwungpotenzials.
Die kommerzielle Logik dieses Pfads ist sehr klar: Anstatt in einem Markt- und Politik-Poker durchzubrechen, indem man 1 Million Bitcoins trotz fiskalischer und politischer Hürden erreichen will, ist es sinnvoller, innerhalb eines Rahmens mit höherer Gewissheit und geringeren Konsens-Kosten echte Fortschritte zu erzielen. Der strategische Wert der 20-jährigen Sperrfrist liegt nicht nur darin, dass die Regierung „nicht verkauft“, sondern vor allem in dem institutionalisierten Signal, das dadurch freigesetzt wird: Die Struktur der Langzeithalter wird weiter gefestigt, und die „starken Hande“ auf der Angebotsseite akkumulieren fortlaufend. Für den Markt zeigt sich der langfristige Effekt von ARMA vor allem in der Erwartungs-Verankerung: Wenn einer der größten potenziellen Verkaufsblöcke institutionell eingefroren wird, verändern sich die Preislogik des Marktes und die Narrativ-Struktur deutlich.
Ob der Gesetzentwurf im Kongress letztlich final verabschiedet wird, hängt vom Ausgang des Tauziehens der unterschiedlichen Parteien innerhalb des Gesetzesfensters ab. Doch unabhängig vom Ergebnis hat ARMA bereits einen entscheidenden institutionellen Referenzpunkt für die US-Bitcoin-Reservegesetzgebung gesetzt – vom Motto „wie viel kaufen“ hin zu „wie lange sperren“: Die Hauptachse des Narrativs ist bereits umgeschaltet.
F1: Was ist der wichtigste Unterschied zwischen dem ARMA-Gesetzesentwurf und dem BITCOIN Act?
ARMA streicht das Ziel aus dem BITCOIN Act, innerhalb von 5 Jahren 1 Million Bitcoins zu kaufen; der Staat ist nicht mehr zu aktivem Kauf verpflichtet. Stattdessen wird die Reserve durch Einziehungssammlungen von Vermögenswerten erweitert. Gleichzeitig wird die 20-jährige obligatorische Sperrfrist beibehalten und verstärkt.
F2: Bedeutet die 20-jährige Sperrfrist, dass die Regierung Bitcoins überhaupt nicht verkaufen darf?
Während der Sperrfrist darf die Regierung Bitcoins aus der Reserve auf keinerlei Weise verkaufen, tauschen, versteigern oder verpfänden. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Finanzminister innerhalb beliebiger zwei Jahre empfehlen, höchstens 10% der Reserve zu verkaufen, wobei Mechanismen der Kongressaufsicht zu befolgen sind.
F3: Wie viele Bitcoins hält die US-Regierung tatsächlich derzeit?
Stand Februar 2026 hält die US-Regierung etwa 328.000 Bitcoins, hauptsächlich durch strafrechtliche und zivilrechtliche Einziehungen; das entspricht einem Wert von rund 26,0 Milliarden US-Dollar.
F4: Welche Auswirkungen hat ARMA auf die Markliquidität?
Rund 328.000 Bitcoins werden für 20 Jahre gesperrt, was bedeutet, dass dieser Teil des Angebots vollständig aus dem Umlauf herausfällt. In Kombination mit den Beständen von Strategy, Spot-ETFs und anderen Langzeithaltern wird die Struktur der Langzeithalter weiter gestärkt, was anhaltende Auswirkungen auf das Angebotsbild am Markt hat.
F5: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ARMA verabschiedet wird?
ARMA befindet sich derzeit in der Phase eines Gesetzesentwurfs im Repräsentantenhaus und muss Ausschussberatungen sowie eine Abstimmung im Plenum durchlaufen. Das „haushaltsneutrale“ Rahmendesign und der parteiübergreifende Zusammenschluss reduzieren zwar den legislativen Widerstand, doch da die Wahlen zur Kongressmitte nahe rücken, zieht sich der Kongresszeitplan zusammen. Ob es am Ende durchgeht, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen innerhalb des Gesetzesfensters ab.
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