Gate News-Nachricht, 28. April — Japans Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) hat JPYC, den ersten JPY-Stablecoin-Emittenten des Landes, offiziell in ihrer amtlichen Veröffentlichung Access FSA als „Zahlungsdienstleister“ eingestuft. JPYC wird nun unter demselben rechtlichen Rahmen arbeiten wie PayPay, Rakuten Pay und andere Zahlungsdienste.
Laut FSA-Beamten basiert die Einstufung auf der wirtschaftlichen Funktion von Stablecoin-Transaktionen: Nutzer senden 1 Million JPY an JPYC im Austausch gegen entsprechende Stablecoins, die dann am Markt zirkulieren, bis Inhaber sie zurück zu JPY einlösen. Dieser Prozess stellt gemäß japanischem Recht eine „Geldübertragung“ dar. Als Zahlungsdienstleister ist JPYC verpflichtet, Nutzereinlagen in Höhe von 100 % oder mehr aufrechtzuerhalten, sodass sich die Gelder der Nutzer auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens vollständig zurückzahlen lassen.
Die FSA stellte fest, dass Zahlungsdienste zu einer wesentlichen nationalen Infrastruktur geworden sind. Die Behörde betreibt ein Fintech-Supportfenster sowie eine Experimentalplattform, um neue Anbieter bei der Entwicklung und bei ihren Compliance-Bemühungen zu unterstützen.