Laut Jin10 erließ der Oberste Gerichtshof Kenias am 29. Mai ein vorläufiges Verbot, das der Regierung untersagt, in Zusammenarbeit mit den USA oder anderen ausländischen Regierungen Ebola-bezogene Isolations-, Quarantäne- und Behandlungsanlagen einzurichten oder zu betreiben. Das Gericht untersagte der Regierung außerdem, Ebola-Kontaktpersonen und infizierte Personen im Rahmen solcher Vereinbarungen nach Kenia zu empfangen, zu transportieren oder ihre Einreise zu ermöglichen, bis der Abschluss der rechtlichen Verfahren erfolgt.
Die USA hatten am 28. Mai angekündigt, dass Isolationsstationen, die in Kenia eingerichtet wurden, am 29. Mai in Betrieb gehen würden, um amerikanische Bürger unterzubringen, die einem Ebola-Expositionsrisiko ausgesetzt sind, während gleichzeitig eine anhaltende Ausbruchstätigkeit in der Region verzeichnet wird.