Laut The Edge Malaysia hat das malaysische Public Service Department die Regeln zur Vermögensoffenlegung für Beamte überarbeitet und die Obergrenze für den Aktienbesitz auf 300.000 Ringgit von zuvor 100.000 Ringgit angehoben. Nach den neuen Regeln dürfen Beamte in Aktien von in Malaysia registrierten Unternehmen investieren, wobei eine 5%-Obergrenze für das tatsächlich eingezahlte Kapital gilt oder maximal 300.000 Ringgit, je nachdem, was niedriger ist.
Die Überarbeitung ist das erste Mal, dass digitale Vermögenswerte in den Regulierungsrahmen aufgenommen werden, und betont Transparenz und Verantwortlichkeit bei den Investitionstätigkeiten der Beamten.