
Die von der Russischen Zentralbank (CBR) am 1. Juni veröffentlichte „Financial Stability Assessment“-Studie zeigt, dass die Gesamtmenge der von russischen Bürgern gehaltenen Finanzinstrumente, die an Krypto-Währungen gekoppelt sind, etwa 3,8 Milliarden Rubel beträgt und sich im Vergleich zu den sechs Monaten zuvor nahezu nicht verändert hat. Dies spiegelt wider, dass die Nachfrage von Privatanlegern nach kryptobezogenen Anlageprodukten in diesem Zeitraum zum Stillstand gekommen ist. Der von der russischen Staatsduma derzeit geprüfte Gesetzentwurf zur Regulierung von Kryptowährungen wurde am 21. April in erster Lesung verabschiedet und befindet sich nun in Vorbereitung auf die zweite Lesung.
Krypto-bezogene Anlagedaten aus dem Bericht der russischen Zentralbank: Strukturaufteilung der 3,8 Milliarden Rubel
Laut „Financial Stability Assessment“ verteilt sich die Krypto-bezogene Investition von 3,8 Milliarden Rubel nach Typen wie folgt: Das Marktvolumen der Unternehmensanleihemärkte mit Kursbindung an Kryptowährungen beläuft sich auf 4,1 Milliarden Rubel. Davon entfallen 42% (etwa 1,7 Milliarden Rubel) auf Privatanleger. Hauptemittenten sind Sberbank (die Russische Föderale Sparkasse) und VTB (die Russische Bank für Außenhandel), die strukturierte Anleihen in Form von Bitcoin-Kursbindungen ausgeben.
Im Krypto-Derivatebereich halten 5.600 private Anleger offene Positionen im Gesamtwert von 1,7 Milliarden Rubel. Zudem haben 3.800 Anleger 354 Millionen Rubel in sonstige digitale Finanzanlagen mit Bitcoin- und Ether-Kursbindung investiert; 271 Anleger haben über die automatische Copy-Trading-Funktion Krypto-bezogene Vermögenswerte im Wert von 85,6 Millionen Rubel eingebracht.
Krypto-Futures-Produkte an der Moskauer Börse: Erste Ausgabe im November 2025, weitere Ausweitung im Mai 2026
Die Moskauer Börse hat im November 2025 die ersten Krypto-Futures eingeführt, darunter MOEX-Bitcoin-Index (BTC)-Futures, MOEX-Ether-Index (ETH)-Futures sowie Future-Produkte, die den BlackRock iShares Bitcoin Trust (IBIT) und den Ether Trust (ETHA) nachbilden.
Am 14. Mai 2026 erweiterte die Moskauer Börse das Angebot erneut und brachte drei neue digitale Währungs-Index-abgerechnete Futures auf den Markt: Solana (MOEXSOL), Ripple (MOEXXRP) und Tron (MOEXTRX). Alle oben genannten Produkte werden im Rahmen der von der russischen Zentralbank genehmigten Regelwerke ausgegeben, beinhalten keine tatsächliche Lieferung von Kryptowährungen und richten sich ausschließlich an qualifizierte (professionelle) Anleger.
Stand des russischen Krypto-Regulierungs-Gesetzgebungsverfahrens: Gesetzesentwurf in erster Lesung verabschiedet, Bestätigung der Bedingungen in der zweiten Lesung am 1. Juli
Die russische Staatsduma berät einen von der Regierung eingereichten Gesetzentwurf zur Regulierung von Kryptowährungen, der am 21. April 2026 in erster Lesung verabschiedet wurde und sich derzeit in Vorbereitung auf die zweite Lesung befindet. Nach den derzeitigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, falls er am Ende angenommen wird, können russische Bürger ab dem 1. Juli 2026 Kryptowährungen nur noch legal über offiziell genehmigte lizenzierte Broker und Treuhandverwalter investieren. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das konkrete Datum der zweiten Lesung noch nicht bekanntgegeben; ob der Gesetzentwurf letztlich angenommen wird, bleibt der Abstimmung in der Duma vorbehalten.
Häufige Fragen
Welche konkreten Gründe nennt der Bericht der russischen Zentralbank für die „fast null“ Entwicklung bei Krypto-bezogenen Investitionen?
Die in dem Bericht festgehaltenen Zahlen belaufen sich auf 3,7 Milliarden Rubel im Oktober 2025 und 3,8 Milliarden Rubel im Juni 2026; innerhalb von sechs Monaten stieg der Wert nur um etwa 100 Millionen Rubel (rund 2,7%). Der Berichtstitel macht ausdrücklich deutlich, dass russische Bürger „kein Wachstuminteresse“ zeigen; die Zentralbank führt dies als einen der Hauptschlüsse auf.
Wer darf Krypto-Futures-Produkte an der Moskauer Börse handeln?
Gemäß dem von der russischen Zentralbank genehmigten Rahmen dürfen Krypto-bezogene Produkte (einschließlich Futures) nur von qualifizierten (professionellen) Anlegern gehandelt werden. Privatanlegern ist die direkte Teilnahme nicht gestattet, und es gibt keine tatsächliche Lieferung von Kryptowährungen; angeboten werden lediglich ertragsbezogene Produkte mit Cash-Abrechnung.
Wie ist der Status der Bestimmungen des Krypto-Regulierungs-Gesetzentwurfs für den 1. Juli derzeit?
Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung verabschiedet (21. April 2026). Die am 1. Juli in Kraft tretenden Bestimmungen entsprechen den Regelungen im vorhandenen Gesetzestext. Der Gesetzentwurf selbst ist jedoch noch nicht mit der zweiten Lesung und der endgültigen Abstimmung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde das konkrete Datum der zweiten Lesung noch nicht veröffentlicht.