Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat die Regel 202.5(e) aufgehoben – eine seit 1972 beibehaltene Politik, die es Beklagten untersagte, nach Durchsetzungsvorgängen öffentlich Behauptungen zu bestreiten, nachdem es zu Vergleichen kam. Die SEC kam zu dem Schluss, dass der praktische Nutzen der Regel begrenzt sei und dass die Beibehaltung verfassungsrechtliche Bedenken sowie operative Herausforderungen in modernen Umgebungen der digitalen Kommunikation aufwerfe.
Die Behörde erklärte, sie werde die bestehenden „No-Deny“-Bestimmungen in früheren Vergleichsvereinbarungen nicht mehr durchsetzen und werde auch keine bereits abgeschlossenen Verfahren erneut aufrollen, wenn Beklagte später öffentlich Behauptungen bestreiten. Die Aufhebung dürfte die Vergleichsflexibilität erhöhen, die Prozesskosten senken und die – sofern anwendbar – Entschädigung von Anlegern beschleunigen.