SEC zieht Anklage gegen BitClout-Gründer zurück, vollständige gerichtliche Entlastung abgeschlossen

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BitClout-Gründerklage abgewiesen

Die US-Börsenaufsicht SEC hat offiziell die zivilrechtlichen Vollstreckungsklagen gegen den BitClout-Gründer Nader Al-Naji und weitere Angeklagte zurückgezogen. Laut gemeinsamen Dokumenten vom 12. März, eingereicht beim US-Bezirksgericht im Southern District von New York, erklärte die SEC, nach „Neubewertung der Beweisaufnahme“ im Ermessen entschieden zu haben, alle Klagen abzuweisen.

Fallübersicht: Das Ende der Vorwürfe wegen nicht registrierter Wertpapiere in Höhe von 257 Millionen US-Dollar

SEC撤銷BitClout創辦人指控
(Quelle: SEC)

Die zivilrechtliche Klage der SEC wurde erstmals im Juli 2024 eingereicht. Kernvorwurf ist, dass Al-Naji durch den Verkauf von BitClout-Token, ohne ordnungsgemäße Wertpapierregistrierung nach Bundesrecht, über 257 Millionen US-Dollar gesammelt hat, was gegen US-Wertpapieremissionsvorschriften verstößt.

Der vollständige Zeitstrahl des Verfahrens ist wie folgt:

Juli 2024: SEC reicht zivilrechtliche Vollstreckungsklage beim Bundesgericht im Southern District von New York ein

März 2025: Das US-Justizministerium widerruft die Anklage wegen Telekommunikationsbetrugs gegen Al-Naji (mit „ohne Präjudiz“-Verfahren, theoretisch erneutes Anklagepotential), die SEC-Klage läuft weiterhin

12. März 2026: SEC und die Vertreter der Angeklagten unterzeichnen gemeinsames Dokument, das beim Gericht eingereicht wird, um alle Klagen abzuweisen – damit sind alle bekannten rechtlichen Vorwürfe beendet

Die Formulierung im Rückzugsdokument der SEC ist bemerkenswert: Es heißt, „nach Ausübung des Ermessens hält die Kommission die Abweisung der Klage für angemessen“, nicht, dass die Klage unbegründet sei – diese Formulierung lässt Raum für eine erneute Anklage, ist aber unter der aktuellen Trump-Regierungspolitik eher unwahrscheinlich.

BitClout: a16z unterstützte tokenisierte Community-Plattform

Nader Al-Naji war vor seinem Einstieg in die Krypto-Branche Softwareingenieur bei Google. Er gründete BitClout, eine dezentrale Social-Media-Plattform, deren Kernmechanismus die Tokenisierung von Nutzerprofilen auf Twitter (jetzt X) ist – jedes Konto hat einen „Creator-Token“, der von anderen Nutzern gekauft und verkauft werden kann, wobei der Preis schwankt, je nach Anzahl der Inhaber.

Die Teilnahme an der Plattform erfordert, dass Nutzer Bitcoin in die native Währung von BitClout umtauschen, um auf der Plattform zu interagieren oder ihr Profil zu beanspruchen. Dieses Design sorgte bei der Veröffentlichung für großes Aufsehen und zog Investitionen führender Finanzinstitutionen an:

· Andreessen Horowitz (a16z)
· Coinbase Ventures
· Tyler und Cameron Winklevoss, Gründer von Gemini

Allerdings wurde die Nachhaltigkeit der Token-Ökonomie infrage gestellt, und mit den rechtlichen Auseinandersetzungen des Gründers wurde der Betrieb von BitClout schließlich eingestellt.

Kryptoregulierung im Trump-Ära: Die Liste wächst weiter

Der Rückzug des Falles BitClout ist das jüngste Beispiel dafür, dass die SEC seit Donald Trumps Rückkehr ins Weiße Haus im letzten Jahr massiv kryptorelevante Vollstreckungsmaßnahmen zurücknimmt. Unter der neuen Führung der SEC ist die offizielle Haltung klar: Die Behörde sieht sich selbst nicht in der Pflicht, die meisten Kryptoaktivitäten zu regulieren. Bereits mehrere bekannte Fälle, darunter Ripple und Coinbase, wurden abgewiesen.

Es ist erwähnenswert, dass nicht alle Fälle vollständig eingestellt wurden. Anfang dieses Monats einigte sich die SEC im Fall des Tron-Gründers Justin Sun mit Rainberry Inc., der Firma hinter dem BitTorrent-Protokoll, auf eine Zahlung von 10 Millionen US-Dollar an Bußgeldern – ein seltener Fall im neuen Regulierungsumfeld unter Trumps Regierung.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Rücknahme durch das Justizministerium von der der SEC?

Das Justizministerium (März 2025) zog die Anklage wegen Telekommunikationsbetrugs zurück, wobei es „ohne Präjudiz“ geschah, also die Möglichkeit einer erneuten Anklage offenlassend. Die SEC hat die zivilrechtliche Vollstreckungsklage wegen nicht registrierter Wertpapiere zurückgezogen. Beide Fälle wurden eingestellt, unterscheiden sich aber rechtlich: Das Strafverfahren betrifft die persönliche Freiheit, das Zivilverfahren hauptsächlich Geldforderungen und Unterlassungsansprüche. Beide sind nun beendet, was für Al-Naji einen relativ vollständigen rechtlichen Abschluss bedeutet.

Stellen die BitClout-Token ein nicht registriertes Wertpapier dar?

Das ist die zentrale rechtliche Streitfrage des Falls. Die SEC ist der Ansicht, dass die BitClout-Token den „Howey-Test“ für Investitionsverträge (also Wertpapiere) erfüllen – Investoren investieren Geld und erwarten Gewinne durch die Bemühungen Dritter. Die Tokenisierung und der Sekundärmarkt machen die Token stark wertpapierähnlich. Mit dem Rückzug der SEC im Trump-Regierungsumfeld wurde diese rechtliche Einstufung jedoch nicht durch ein Gericht endgültig geklärt.

Was bedeutet der Rückzug dieses Falls für andere ähnliche Krypto-Projekte?

Der Rückzug dieses Falls verstärkt die Erwartung, dass die SEC unter Trumps Regierung nicht aktiv gegen nicht registrierte Token-Verkäufe vorgeht. Kurzfristig könnte dies den Druck auf Krypto-Projekte verringern, sich an die Registrierungsvorschriften zu halten. Langfristig bleibt die Regulierungspolitik jedoch unsicher, und der „ohne Präjudiz“-Rückzug lässt die Möglichkeit einer erneuten Anklage offen. Eine langfristige, regelkonforme Strategie bleibt die sicherste Methode, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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