Laut Odaily hat die südafrikanische Steuerverwaltung (SARS) am 1. Juli einen Entwurf einer Steuerrichtlinie für Krypto-Assets veröffentlicht, der etwa 6 Millionen Nutzer betrifft. Der Rahmen klassifiziert Krypto-Assets als immaterielle Vermögenswerte und löst Steuerpflichten erst bei der Veräußerung aus. Kurzfristige Handelsgewinne werden als ordentliches Einkommen zu Grenzsteuersätzen von 18 % bis 45 % besteuert, während langfristige Kapitalgewinne effektiven Steuersätzen von 18 % bis 36 % unterliegen. Krypto-zu-Krypto-Transaktionen werden als Tauschgeschäfte mit sofortigen steuerlichen Konsequenzen zum lokalen Marktwert behandelt.
Die SARS hat eine Einheit zur Steigerung der Krypto-Einnahmen eingerichtet, um digitale Wallets zu verfolgen und Transaktionen zu prüfen. Die Behörde fordert Steuerzahler, die zuvor Krypto-Einkünfte nicht offengelegt haben, auf, vor Ablauf der Frist am 31. August an einem freiwilligen Offenlegungsprogramm teilzunehmen, um verschärfte Durchsetzungsstrafen zu vermeiden.