US-Börsenaufsicht klärt Regeln für tokenisierte Wertpapiere nach Bundesrecht

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  • Die Erklärung der US-Börsenaufsicht SEC klärt die Regeln für tokenisierte Wertpapiere, die unter Bundeswertpapiergesetze fallen
  • Die Richtlinien der SEC kommen, während der Kongress das Market Structure Bill prüft.

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) veröffentlichte am 28. Januar eine Erklärung, die die Regeln für tokenisierte Wertpapiere, die unter Bundeswertpapiergesetze fallen, klarstellt.

Die Erklärung, die auf Leitlinien der Division of Corporation Finance, Division of Investment Management und Division of Trading and Markets basiert, beschreibt, dass Tokenisierungsmodelle, egal ob vom ursprünglichen Emittenten oder von Dritten ausgegeben, im Rahmen der regulatorischen Vorgaben der Behörde stehen, während das Market Structure Bill im Kongress voranschreitet.

„Ein tokenisiertes Wertpapier ist ein Finanzinstrument, das in der Definition von ‚Wertpapier‘ unter den Bundeswertpapiergesetzen aufgeführt ist und als oder durch ein Krypto-Asset formatiert oder dargestellt wird, wobei der Eigentumsnachweis ganz oder teilweise auf einem oder mehreren Krypto-Netzwerken geführt wird“, heißt es in der Erklärung der SEC.

SEC klärt Kategorien von tokenisierten Wertpapieren

Laut der Klarstellung der SEC gibt es zwei Hauptkategorien von tokenisierten Wertpapieren, nämlich „emittentenfinanzierte tokenisierte Wertpapiere“ und „Drittanbieter-finanzierte Wertpapiere“.

Die erste Kategorie erlaubt es Unternehmen, Wertpapiere direkt auf Blockchain-Netzwerken auszugeben, wobei das On-Chain-Register als Teil des offiziellen Eigentumsnachweises dient. Damit werden herkömmliche, off-chain Datenbankeinträge ersetzt. Die Nutzung der Blockchain ändert jedoch nichts an der rechtlichen Einstufung eines Wertpapiers und befreit Emittenten nicht von Registrierung, Offenlegung und Einhaltung der Bundeswertpapiergesetze.

Die zweite Kategorie sind Drittanbieter-finanzierte Wertpapiere, die zwei Modelle haben. Erstens, Custodial Tokenized Securities, bei denen ein Dritter die zugrunde liegenden Wertpapiere verwahrt, wobei das Krypto-Asset das indirekte Interesse des Inhabers durch einen Wertpapieranspruch repräsentiert, bei dem Übertragungen on-chain erfasst werden. Das Format ändert jedoch nichts an der Anwendung der Bundeswertpapiergesetze.

Das zweite Modell sind Synthetic Tokenized Securities, bei denen ein Emittent ein Wertpapier, das von einer anderen Person ausgegeben wurde, tokenisiert und wirtschaftliche Exposition bietet, ohne direkte Eigentums- oder Aktionärsrechte zu gewähren.

Damit ist die Gesamtbotschaft der SEC-Erklärung hauptsächlich eine Klarstellung der bestehenden Regeln, nicht eine Gesetzesänderung, und betont, dass blockchain-basierte Wertpapiere keine Schlupflöcher darstellen. Außerdem plant die New York Stock Exchange in den letzten Wochen eine 24/7-Blockchain-Börse für den Handel mit tokenisierten US-Aktien und börsengehandelten Fonds und wartet auf die Genehmigung.

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