Der US-Bundesrichter in Manhattan, Margaret Garnett, hat am 9. Mai entschieden, dass Arbitrum DAO 71,0 Millionen US-Dollar (30.765 ETH) eingefrorene Vermögenswerte in eine von Aave kontrollierte Wallet überführen darf und den Wiederherstellungsplan weiter vorantreibt; in demselben Beschluss wurden außerdem die rechtlichen Ansprüche von Inhabern von Urteilen wegen nordkoreanischer Terroranschläge beibehalten. Laut CoinDesk beschreibt die Entscheidung, dass der Richter den früheren Beschluss zur Beschlagnahmung abändert, sodass die ETH im Rahmen des Arbitrum-Governance-Verfahrens per On-Chain-Abstimmung übertragen werden kann, und dass Abstimmungsteilnehmer vor einer Mitverantwortung durch die Beschlagnahmeanordnung geschützt werden. Die erste Phase des „temperature check“-Votings vom Freitag wurde bereits mit einer Zustimmungsquote von über 90 % angenommen; für die endgültige Überweisung ist jedoch noch eine weitere verbindliche On-Chain-Abstimmung erforderlich.
Beschlussinhalt: Rechtliche Stellung beider Parteien wahren, Freigabe des Ablaufs für den Mitteltransfer
Die konkreten Inhalte der Entscheidung von Richter Garnett:
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Den früheren Beschluss zur Beschlagnahmung abändern und die ETH aus Arbitrum in eine von Aave kontrollierte Wallet überführen lassen
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Die rechtlichen Ansprüche der Inhaber von Urteilen wegen nordkoreanischer Terroranschläge beibehalten und ihre Anträge auf die betreffenden Vermögenswerte nicht zurückweisen
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Arbitrum-Governance-Abstimmungsteilnehmer vor einer Mitverantwortung im Zusammenhang mit der Beschlagnahmeanordnung schützen
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Kein abschließendes Sachurteil dazu fällen, ob „diese ETH“ im Wert von nordkoreanischen Staatseigentum ist
Das Design dieses Beschlusses ist raffiniert – die Freigabe der Mittel erlaubt Aave, den Entschädigungsplan für Nutzer umzusetzen, lässt aber zugleich die Möglichkeit offen, dass Terrorgläubiger ihre Ansprüche in der Zukunft geltend machen. Der Richter hält dabei in der Balance zwischen Mittelwiederherstellung und Entschädigungsansprüchen die Waage und bevorzugt keine der beiden Seiten.
Hintergrund: Die Anwaltskanzlei Gerstein argumentiert, dass die ETH nordkoreanisches Staatseigentum sei
Die rechtliche Auseinandersetzung in diesem Fall:
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Kläger: Die Angehörigen von Opfern nordkoreanischer Terroranschläge, vertreten durch den Anwalt Charles Gerstein, mit zusammen rund 877 Millionen US-Dollar an Ansprüchen aus Urteilen gegen Nordkorea wegen unbezahlter Terroranschläge
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Kläger argumentieren: Der Kelp-DAO-Hackerangriff vom 18. April wurde breit auf die nordkoreanische Lazarus Group zurückgeführt; die gehackte ETH sei nordkoreanisches Staatseigentum und könne von den Inhabern der Terrorurteilsansprüche vorrangig beschlagnahmt werden
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Aave-Standpunkt: Aave hat diese Woche einen Antrag gestellt, die Beschlagnahmeanordnung aufzuheben, und behauptet, dass die Vermögenswerte unbeteiligten Nutzern zuzurechnen seien und kein nordkoreanisches Vermögen darstelle; eine weitere Verzögerung würde eine „Kaskadenliquidation“ auslösen und DeFi insgesamt deutlich instabil machen
Diese Entscheidung entspricht vorerst einem Standpunkt zugunsten von Aave – sie erlaubt den Mitteltransfer, um das Risiko von Liquidationen zu vermeiden, beendet aber nicht die rechtlichen Ansprüche der Kläger. Die Kläger können ihre Forderungen weiterhin in späteren Verfahren verfolgen.
Nächste Schritte: Verbindliche On-Chain-Abstimmung, danach Nutzerentschädigung
Weiterer Ablauf des Arbitrum-Governance-Verfahrens:
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Bereits abgeschlossen: 9. Mai (nachmittags, Hongkong-Zeit) Phase 1 des „temperature check“, mit über 90 % Zustimmung zur Freigabe von 30.765 ETH
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Ausstehend: Phase 2 des verbindlichen On-Chain-Votings, das darüber entscheidet, ob die Überweisung tatsächlich durchgeführt wird
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Danach: Aave führt den Entschädigungsplan für Nutzer aus und gleicht die von dem Hackerangriff vom 18. April unbeteiligten Aave-Nutzer betroffenen Beträge aus
Der Hintergrund dieses Falls und die Berichterstattung von abmedia zuvor hängen zusammen: Am 1.5. stimmte der Arbitrum-DAO-Votierungsprozess dafür, 30.766 ETH an DeFi United Kelp zur Rettung freizugeben, am 6.5. eskalierte der Streit der Inhaber von Urteilen wegen nordkoreanischer Terroranschläge um 71,0 Millionen US-Dollar. Die aktuelle Entscheidung des Richters ist der jüngste Schritt in diesem Wettstreit. Konkret weiterverfolgen lassen sich folgende Ereignisse: der Zeitplan für die On-Chain-Abstimmung der zweiten Phase, der Umsetzungsfortschritt der Nutzerentschädigung durch Aave sowie weitere rechtliche Schritte der Inhaber der Terroranschlagsurteile nach Abschluss des Transfers durch Aave.
Dieser Artikel Der Mannhatten-Richter lässt Arbitrum 71,0 Millionen US-Dollar ETH an Aave überführen und behält Ansprüche der Gläubiger nordkoreanischer Terroranschläge bei erschien zuerst auf Kettennachrichten ABMedia.