Die Mitgründer von Manus suchen bei externen Investoren etwa 1 Milliarde US-Dollar, um ihre KI-Startup-Firma von Meta zurückzukaufen, nachdem Peking die Übernahme aus Gründen der nationalen Sicherheit angeordnet abgewickelt hat. Die drei Gründer sprechen über eine Finanzierungsrunde mit einer Bewertung von mindestens 2 Milliarden US-Dollar – entsprechend dem Preis, den Meta für das Unternehmen gezahlt hat. Dabei könnten die Gründer möglicherweise einen Teil ihres eigenen Kapitals einbringen. Dies ist der erste öffentlich bekannt gewordene Block ausländischer Investitionen in Chinas KI-Sektor im Rahmen der „Measures for the Security Review of Foreign Investment“ (Maßnahmen zur Sicherheitsprüfung von Auslandsinvestitionen) – einem nationalen Sicherheitsprüfverfahren für ausländische Geschäfte, das die Unternehmen dazu zwang, eine Transaktion aufzuspalten, die bereits abgeschlossen war.
Regulatorischer Hintergrund
Chinas Regulierungsbehörden ordneten Meta Platforms und Manus an, ihre etwa 2 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme rückabzuwickeln; im Fokus standen dabei China-ursprüngliche KI-Talente und Technologien, die in der Lage sind, große Mengen an Daten zu verarbeiten. Im Zuge des Prüfverfahrens wurden Manus-CEO Xiao Hong und der Chef-Wissenschaftler Ji Yichao im März nach Peking bestellt. Anschließend verbot das chinesische Festland beiden Männern, das Land zu verlassen.
Nach dem Rückkauf und der Neustrukturierung als chinesisches Joint Venture plant Manus einen Börsengang (IPO) in Hongkong.
Weitreichendere Folgen für grenzüberschreitende Deals
Der Fall fügt ein weiteres Risiko für grenzüberschreitende KI-Deals hinzu, da sowohl US- als auch chinesische Behörden bereits abgeschlossene Transaktionen wegen Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit rückgängig machen wollen. Rechtsexperten erwarten, dass sich die Konditionen der Deals als Reaktion darauf verändern. Käufer könnten Treuhand- (Escrow-)Vereinbarungen verlangen, bei denen das Geld hinterlegt wird, bis die Bedingungen erfüllt sind, plus umgekehrte Abbruchgebühren, die an das Risiko eines nach Abschluss erfolgenden Rückzugs der Transaktion gekoppelt sind.
Die Prüfungen könnten sich für Investoren und Käufer von Unternehmenssoftware ausweiten: Diese müssten möglicherweise genauer prüfen, woher die Technologie stammt, wo die Forschungsarbeit stattfindet und wo die Gründer ansässig sind. Sie müssen außerdem einschätzen, ob Reisebeschränkungen die Gründer betreffen. Ein rechtlicher Firmensitz in einer anderen Jurisdiktion kann ein Unternehmen unter Umständen nicht vor Regulierungsbehörden schützen, wenn seine Technologie, sein Talent oder seine Daten in einer sensiblen Jurisdiktion verankert sind – etwa in China.