In der High Court in Auckland wurden drei getrennte Verfahren gegen bet365, Super Group und Skycity eingereicht, wegen Online-Glücksspielangeboten, die an in Neuseeland ansässige Personen gerichtet sind.
Wesentliche Erkenntnisse:
- Drei Verfahren vor dem High Court in Neuseeland gegen bet365, Super Group und Skycity eingereicht.
- Die Sammelklage von Skycity umfasst Spielerverluste aus dem Zeitraum Februar 2020- 2026.
- Bet365 erhebt formell Einwände gegen die Zuständigkeit der neuseeländischen Gerichte in dem Verfahren.
Kläger verfolgen Rückerstattungsansprüche gegen Betreiber, die nun NZ-Lizenzen anstreben
Die Fälle werden als koordinierte Gruppenklage verfolgt, jedoch bislang nicht formell zu einem gemeinsamen Verfahren für das gemeinsame Fallmanagement konsolidiert. Für die Kläger wurde eine einstweilige Anordnung zur Unterdrückung von Namen gewährt. Die Ansprüche werden auf Grundlage einer Kombination neuseeländischer Gesetze geltend gemacht, wie aus einer gerichtlichen Niederschrift hervorgeht, die von Richter Ian Gault am 17. April erlassen wurde.
Die Skycity-Verfahren nennen Skycity Entertainment Group, Skycity Auckland Holdings Limited und das in Malta ansässige Silvereye Entertainment Limited als Beklagte. Silvereye ist eine Tochtergesellschaft der Gaming Innovation Group und betreibt die Skycity Online-Casino-Plattform unter einer Lizenz der Malta Gaming Authority. Skycity hat die Verfahren erstmals am 6. März dem NZX offengelegt und dabei erklärt, dass die Klage darauf abziele, die „Rechtmäßigkeit der von Silvereye im Namen einer im Ausland ansässigen Tochtergesellschaft von Skycity betriebenen Online-Glücksspielgeschäfte zu testen.“
Die Klage umfasst einen Antrag auf Erlaubnis, als finanzierte Sammelklage fortzufahren, die neuseeländische Spielerverluste zwischen Februar 2020 und Februar 2026 abdeckt. Skycity bestreitet eine Haftung und hat erklärt, dass es sich aktiv gegen die Verfahren verteidigen wird. BusinessDesk hat berichtet, dass das Zeitfenster für die Sammelklage mindestens NZ$64,5 Millionen an Online-Umsätzen abdecken könnte.
Die Skycity-Klage ist in ihrer Struktur deckungsgleich mit einer Entscheidung, die wenige Tage zuvor vom Gerichtshof der Europäischen Union ergangen ist. Dieser hatte entschieden, dass sich mit Lizenzen in Malta ausgestattete Betreiber nicht auf ihre Genehmigung in der Heimatgerichtsbarkeit berufen können, um zivilrechtliche Rückerstattungsansprüche von Spielern aus EU-Mitgliedstaaten abzuwehren, in denen ihre Tätigkeit verboten war. Dieses Urteil des EuGH ist zwar nur für Gerichte in Europa bindend, bietet jedoch eine strukturelle Vorlage für ähnliche Ansprüche anderswo gegen Plattformen, die von der MGA lizenziert sind.
Die bet365-Verfahren nennen Hillside (Gaming) ENC, Hillside (Sports) sowie bet365-CEO Denise Coates persönlich als Beklagte. Das Unternehmen hat formell Einwände gegen die Zuständigkeit der neuseeländischen Gerichte erhoben, um die Angelegenheit zu verhandeln.
Die Super-Group-Verfahren nennen Super-Group-CEO Neal Menashe persönlich sowie neben Unternehmen, darunter Bayton, DigiMedia, Digamma, GM Gaming, Baytree Alderney und Baytree Interactive. Super Group betreibt die Betway- und Spin-Marken weltweit sowie das Online-Casino „Kiwi’s Treasure“, das direkt an neuseeländische Spieler vermarktet wurde.
Die rechtliche Auseinandersetzung folgt auf Änderungen am Racing Industry Act 2020 im Juni 2025, durch die es illegal wurde, dass Offshore-Betreiber, außer TAB NZ, Rennen- oder Sportwetten von in Neuseeland ansässigen Personen annehmen. Ab dem 1. Mai wird erwartet, dass der Online Casino Gambling Bill die Verbote auf Online-Casino-Werbung ausweitet und so einen Lizenzierungsrahmen für bis zu 15 Betreiber schafft. Dieser Rahmen gilt bis zu einer Frist für den Marktaustritt am 1. Dezember für nicht lizenzierte Anbieter.
Bet365, Super Group und Skycity haben allesamt öffentliches Interesse bekundet, sich um neuseeländische Lizenzen zu bewerben, wenn die Auktion eröffnet. Damit stehen alle drei Betreiber nun vor der Aussicht, sich in neuseeländischen Gerichten gegen historische Haftungsansprüche verteidigen zu müssen, während sie gleichzeitig in derselben Jurisdiktion einen regulierten Marktzugang verfolgen. Das Ergebnis der Zuständigkeitsrüge von bet365 kann insbesondere beeinflussen, wie sich die allgemeinere Frage der Haftung von Offshore-Betreibern entwickelt, wenn andere Jurisdiktionen ähnliche Ansprüche gegen in Malta lizenzierte Plattformen prüfen.