EU und die USA erzielen eine vorläufige Handelsvereinbarung mit Zollentlastungen bis zum 31. Dezember 2029

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Laut dem Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments haben die EU und die USA am 20. Mai eine vorläufige Handelsvereinbarung erreicht. Zollerleichterungen für amerikanische Industrieerzeugnisse sowie bestimmte Agrar- und Meeresfrüchteprodukte laufen am 31. Dezember 2029 aus, sofern beide Seiten nicht zustimmen, die Laufzeit zu verlängern. Die EU wird Schutzmechanismen einführen, die es der Europäischen Kommission ermöglichen, Untersuchungen durchzuführen und die Zollerleichterungen vorübergehend auszusetzen, wenn US-Importe stark ansteigen und den EU-Industrien oder der Landwirtschaft ernsthaften Schaden zufügen. Bei Stahl und Aluminium gilt: Wenn die USA bis Ende 2026 Zölle von über 15% auf EU-Stahl und Aluminium-Derivate beibehalten, kann die Kommission bestimmte Zollzugeständnisse aussetzen.
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