EU senkt ESG-Berichtspflichten für Vermögensverwalter am 3. Juli um über 60%

Laut Jin10 gab die Europäische Kommission am 3. Juli bekannt, dass europäische Vermögensverwaltungsgesellschaften keine Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten mehr für alle ihre Bestände melden müssen. Nach den überarbeiteten Offenlegungsvorschriften sind Vermögensverwalter mit treuhänderischen Pflichten gegenüber Kunden und der Verwaltung von Portfolios im Rahmen von Kundenmandaten von dieser Berichterstattung ausgenommen. Die aktualisierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reduzieren die Anzahl der Datenpunkte, die Unternehmen melden müssen, um über 60 Prozent, als Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Berichtsanforderungen zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
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