Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht am 26. Juni MiCA-Strafrahmen; Geldstrafen bis zu 12,5 % des Jahresumsatzes

Laut Cointelegraph hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 26. Juni einen standardisierten Strafrahmen für Krypto-Asset-Emittenten veröffentlicht, die gegen MiCA-Vorschriften verstoßen. Große Token-Emittenten müssen mit Geldstrafen von bis zu 12,5 % des Jahresumsatzes oder dem doppelten Gewinn aus Verstößen rechnen, während bedeutende E-Geld-Token-Emittenten eine Obergrenze von 10 % des Jahresumsatzes haben. Die EBA wird ein zweistufiges Verfahren anwenden, um die Strafhöhe zu bestimmen, wobei erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigt werden. Der Rahmen markiert den Beginn der substanziellen MiCA-Durchsetzung in der EU. Krypto-Unternehmen müssen bis zum 1. Juli formelle Lizenzen von nationalen Aufsichtsbehörden einholen, um in den 27 EU-Mitgliedstaaten legal tätig sein zu können; nicht konforme Unternehmen riskieren eine Betriebsunterbrechung.
Disclaimer: The information on this page may come from third-party sources and is for reference only. It does not represent the views or opinions of Gate and does not constitute any financial, investment, or legal advice. Virtual asset trading involves high risk. Please do not rely solely on the information on this page when making decisions. For details, see the Disclaimer.
Kommentieren
0/400
Keine Kommentare