Bundesrichter weist xAI-Klage wegen Geschäftsgeheimnissen gegen OpenAI ab

Laut der Gerichtsentscheidung der US-Bundesrichterin Rita Lin am Montag hat die Bundesrichterin xAIs Klage wegen Handelsgeheimnissen gegen OpenAI abgewiesen, ohne die Möglichkeit zur nachträglichen Änderung zuzulassen. Sie befand, das Unternehmen habe nicht nachweisen können, dass OpenAI vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit seinem Grok-Chatbot unangemessen erlangt habe. Judge Lin kam zu dem Schluss, xAI habe nicht hinreichend belegt, dass OpenAI im Rahmen des Recruiting-Prozesses einen ehemaligen xAI-Ingenieur dazu veranlasst habe, Handelsgeheimnisse offenzulegen. Dabei stellte sie fest, dass das bloße Fragen von Bewerbern nach ihrer bisherigen Arbeit im Recruiting üblich sei und keine Veranlassung beweise. Dies ist die zweite juristische Niederlage für Elon Musk in seinem Streit mit OpenAI, nachdem eine Jury im vergangenen Monat seine Klage im Wert von 150 Milliarden US-Dollar zurückwies, in der er behauptete, OpenAI habe seine Mission als gemeinnützige Organisation aufgegeben.
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