
Am 24. März kündigten US-Senatoren an, dass sich Krypto-Unternehmen und Banken auf eine „grundsätzliche Einigung“ bezüglich des Kernstreits im Entwurf des „CLARITY-Gesetzes“ geeinigt haben, wodurch die wichtigsten Hindernisse für den Gesetzgebungsprozess aus dem Weg geräumt werden. Nach dem Rahmenabkommen dürfen Inhaber von Stablecoins keine passiven Erträge durch den Besitz der Coins selbst erzielen, die mit Einlagenzinsen vergleichbar sind; hingegen dürfen Aktivitäten, die auf tatsächlichen Verhaltensweisen wie Zahlungen, DeFi-Interaktionen und Plattformnutzung basieren, weiterhin belohnt werden.
Der neueste Entwurf des „CLARITY-Gesetzes“ legt eine klare Trennung bei den Ertragsmechanismen für Stablecoins fest:
Verbotene Aktivitäten: Jegliche passiven Erträge, die ausschließlich durch den Besitz von Stablecoins entstehen, sowie Mechanismen, die wirtschaftlich oder funktional den Zinsen auf Bankeinlagen gleichkommen, sind eingeschränkt.
Erlaubte Aktivitäten: Aktivitäten im Zusammenhang mit Zahlungsüberweisungen, DeFi-Interaktionen, Abonnementdiensten oder Handelsbeteiligungen, die auf tatsächlicher Nutzung basieren, dürfen weiterhin belohnt werden, vorausgesetzt, die Belohnungen stammen aus echten Nutzungsverhalten und nicht nur aus Kapitalbesitz.
Dieser Rahmen entspricht direkt den Kernforderungen der traditionellen Bankenbranche — die Verhinderung, dass zinsbringende Stablecoins zu einer groß angelegten Abwanderung von Einlagen führen, während gleichzeitig Krypto-Plattformen die Möglichkeit behalten, durch Nutzungsszenarien Nutzer anzuziehen, was eine relative Balance der Interessen schafft.
Dieses Kompromissangebot ermöglicht beiden Seiten Vorteile in ihren sensiblen Themenbereichen. Die größte Sorge der Banken — dass Stablecoins zu einer Art hochrentabler Sparform werden — wird durch den regulatorischen Rahmen positiv adressiert: Der Weg zu passiv verzinsten Erträgen wird versperrt, was die Wettbewerbsfähigkeit des traditionellen Einlagengeschäfts schützt.
Für Krypto-Plattformen bedeutet die Beibehaltung der aktiven Belohnungsmechanismen, dass Anreizprogramme, die an Nutzungsszenarien gekoppelt sind, weiterhin gestaltet und eingesetzt werden können, um die Nutzerbindung zu erhöhen. Ob DeFi-Kreditprotokolle, die auf Ertragsmodellen basieren, unter die Definition „Aktivitätsbasierte Belohnungen“ fallen, ist derzeit noch unklar, was zu erheblichen regulatorischen Umgestaltungen für entsprechende Plattformen führen könnte.
Obwohl eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde, bedeutet diese Kompromiss nicht das Ende der Differenzen, sondern verschiebt sie auf die nächste zentrale Frage: die Definition dessen, was die Regulierungsbehörden als „legitime Aktivitäten“ anerkennen.
Das Schlüsselwort im Entwurf, „wirtschaftlich gleichwertig zu Zinsen“, ist sehr breit gefasst. Rechtsexperten erwarten allgemein, dass dieser Begriff künftig im Mittelpunkt regulatorischer Streitigkeiten stehen wird. Wird die Definition zu eng gefasst, müssten bestehende Belohnungsprogramme erheblich angepasst werden; bei zu breiter Auslegung könnten Regelungslücken entstehen. Die SEC, CFTC und das Finanzministerium planen, innerhalb eines Jahres detaillierte Vorschriften zu veröffentlichen. Bis dahin bleiben die Grenzen der Konformität bei Stablecoin-Erträgen im Graubereich, und die Branche wird weiterhin Stellungnahmen zu den konkreten Regelungen einreichen.
Nach dem aktuellen Entwurf könnten Belohnungen im Zusammenhang mit Zahlungen, Überweisungen, DeFi-Interaktionen, Abonnementdiensten und Handelsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. Die genaue Definition wird von SEC, CFTC und Finanzministerium innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Gesetzes gemeinsam veröffentlicht. Derzeit gibt es noch keine offiziellen Standards.
DeFi-Kreditprotokolle, die auf Ertragsmodellen basieren, bei denen Liquiditätsanbieter passiv Erträge erzielen, könnten erheblich betroffen sein, falls Regulierungsbehörden diese Erträge als „wirtschaftlich gleichwertig zu Zinsen“ einstufen. Dies würde zu bedeutenden Anpassungen der Geschäftsmodelle führen. Die genauen Auswirkungen lassen sich erst nach Veröffentlichung der detaillierten Vorschriften beurteilen.
Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im April 2026 dem Senatsausschuss für Banken vorgelegt werden. Nach der Zustimmung im Ausschuss ist eine vollständige Gesetzgebung erforderlich, inklusive Abstimmung im ganzen Senat und Koordination mit dem Repräsentantenhaus. Vor der endgültigen Verabschiedung sind die vorgesehenen Beschränkungen noch nicht rechtsverbindlich.