Pakistan eröffnet einen kontrollierten Bankkanal für Unternehmen digitaler Vermögenswerte und kehrt damit jahrelange Einschränkungen mit reguliertem Zugang um. Der Schritt ermöglicht lizenzierten Rechtsträgern die Integration mit Banken unter strenger Aufsicht, wobei zugleich strikte Risikokontrollen beibehalten werden.
Wichtige Erkenntnisse:
Pakistans neueste regulatorische Aktualisierung verändert, wie Unternehmen für digitale Vermögenswerte mit dem formalen Finanzsystem verbunden sind. Sie weist auf ein stärker strukturiertes Modell der Aufsicht und einer kontrollierten Teilnahme hin. Am 14. April hat die State Bank of Pakistan (SBP) mit dem BPRD-Rundschreiben in Form eines Rundschreibenbriefs Nr. 10 von 2026 verfügt, wonach SBP-regulierte Einheiten Konten für lizenzierte Anbieter von virtuellen Vermögensdiensten (VASPs) unter festgelegten Compliance-Bedingungen eröffnen dürfen.
Das Rundschreiben baut auf jüngsten legislativen Entwicklungen auf, die die Rechtsgrundlage für diesen Wandel schaffen. Es erkennt explizit die regulatorische Grundlage an und stellt fest:
„Der Virtual Assets Act, 2026 wurde erlassen, auf dessen Grundlage die Pakistan Virtual Asset Regulatory Authority (PVARA) als gesetzliche Behörde eingerichtet wurde, die für die Lizenzierung, Regulierung, Beaufsichtigung und Überwachung von Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten in Pakistan zuständig ist.“
Mit diesem Rahmen in Kraft ersetzt die Anweisung effektiv die vorherige Einschränkung und ermöglicht regulierten Institutionen die Zusammenarbeit mit lizenzierten Einheiten; dabei wird darauf hingewiesen: „unter strikter Einhaltung der hierin festgelegten Bedingungen dürfen SBP-regulierte Einheiten (REs) Bankkonten von Einheiten eröffnen, die ordnungsgemäß von PVARA als Anbieter von virtuellen Vermögensdiensten (VASPs) lizenziert wurden.“
Der Politikwechsel stellt eine klare Umkehr der SBP-BPRD-Rundschreiben Nr. 03 von 2018 dar, das am 6. April 2018 erlassen wurde. In dieser früheren Anweisung hatte die Zentralbank erklärt: „Virtuelle Währungen (VCs) wie bitcoin, litecoin, pakcoin, onecoin, dascoin, pay diamond usw. oder initiale Coin Offerings ( ICO) Tokens sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, werden von der Regierung von Pakistan weder ausgegeben noch garantiert.“ Sie sagte außerdem, dass regulierte Institutionen „angewiesen sind, davon abzusehen, virtuelle Währungen/Tokens zu verarbeiten, zu verwenden, zu handeln, zu halten, Werte zu übertragen, zu bewerben und in virtuelle Währungen/Tokens zu investieren.“ Das Rundschreiben von 2018 umfasste Banken, Entwicklungsfinanzierungsinstitute, Mikrofinanzbanken, Betreiber von Zahlungssystemen und Zahlungsdienstleister. Die Zentralbank betonte damals: „Jede Transaktion in dieser Hinsicht ist unverzüglich der Financial Monitoring Unit (FMU) als verdächtige Transaktion zu melden.“
Der neue Rahmen führt detaillierte betriebliche und Compliance-Anforderungen für Finanzinstitute ein. Banken müssen VASP-Lizenzen vor dem Onboarding direkt bei PVARA verifizieren und getrennte Konten für Kundengelder einrichten, um autorisierte Transaktionen abzuwickeln. Diese Konten müssen nicht renditebringend sein, auf pakistanische Rupien lauten und von Bartransaktionen oder einer Verwendung als Sicherheit ausgeschlossen sein.
Neben diesen Schutzmaßnahmen sind regulierte Einheiten verpflichtet, die Due-Diligence-Maßnahmen zu verstärken, indem sie das Geschäftsmodell jedes VASPs, die Prozesse zur Kundenerfassung sowie die geografische Exponierung bewerten. Die Risikoprofiling-Systeme müssen zudem aktualisiert werden, um Risiken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten widerzuspiegeln, während eine laufende Überwachung und das Reporting verdächtiger Transaktionen an die Financial Monitoring Unit weiterhin nach den bestehenden Gesetzen verpflichtend bleibt.
Die Anweisung beschreibt außerdem einen Übergangspfad für Unternehmen, die eine vollständige Autorisierung anstreben. Rechtsträger, die über eine No-Objection-Certificate von PVARA verfügen, können Konten mit begrenztem Zweck nutzen, um die Lizenzanforderungen abzuschließen; umfassendere Dienstleistungen bleiben jedoch bis zur formellen Genehmigung eingeschränkt. Das Rundschreiben bekräftigte:
„REs sollen nicht in virtuelle Vermögenswerte investieren, damit handeln oder sie mithilfe eigener Mittel oder Kundeneinlagen halten.“
Diese Einschränkung unterstreicht die vorsichtige Haltung der SBP: Sie balanciert den Zugang mit der Eindämmung von Risiken, während sie zugleich die volle Compliance-Verantwortung über alle anwendbaren regulatorischen Rahmenwerke hinweg beibehält.
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