Der stellvertretende russische Finanzminister warnt vor dem Einfrier-Risiko von USDT und USDC; der Rubel-Stablecoin soll bevorzugt zugelassen werden

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俄羅斯凍結USDT風險

Der stellvertretende Finanzminister Russlands, Ivan Chebetskov, erklärte am 3. Juni in der RBC-Radiosendung, dass bei einer Genehmigung von ausländischen in US-Dollar denominierten Stablecoins (hauptsächlich USDT und USDC) für den Handel auf von der Zentralbank autorisierten Plattformen das Risiko besteht, dass die Geldbörsen der Inhaber eingefroren werden. Sobald die betreffenden Wallets beginnen, mit den autorisierten Plattformen zu handeln, steige das Risiko für die Inhaber deutlich an. Das Finanzministerium bestätigte, dass es bereits Fälle gibt, in denen russische juristische Personen Dollar-denominierte Stablecoins eingefroren haben.

Einfrier-Risiko-Mechanismus, den Chebetskov erläutert

Chebetskov sagte in seiner Erklärung im RBC-Radio, dass der Auslöser für das Einfrierrisiko darin liege, dass die Wallets der Stablecoin-Inhaber, sobald sie beginnen, mit den autorisierten Plattformen der Zentralbank zu interagieren, ein stark erhöhtes Risiko hätten. Das Finanzministerium bestätigte, dass es Fälle gegeben habe, in denen russische juristische Personen Dollar-denominierte Stablecoins eingefroren haben. Für Bitcoin und Ethereum gebe es derzeit keine ähnlichen Einfrierrfälle; Chebetskov erklärte dies mit technischen Einschränkungen und nicht mit einer politischen Ausnahme.

Kriterien für den erlaubten Marktzugang bei Stablecoins: Offiziell Vorrang für an den Rubel und „befreundete Länder“ gekoppelte Tokens

Chebetskov erläuterte, dass die russische Regierung derzeit aktiv darüber berate, welche Stablecoins in den vom Staat kontrollierten Markt zugelassen werden sollen. Der offizielle Schwerpunkt liege auf Stablecoins, die an den Rubel und die „Währungen befreundeter Länder“ gekoppelt sind; Dollar-denominierte Stablecoins (USDT, USDC) würden nicht in den vorrangigen Zulassungsrahmen fallen. Sowohl das russische Finanzministerium als auch die Zentralbank hätten zunächst dafür plädiert, Stablecoins aus der Liste legaler Anlageinstrumente auszuschließen; Marktteilnehmer hielten in der Diskussion jedoch daran fest, dass die Möglichkeit erhalten bleiben solle, ausländische Stablecoins als Anlage zu nutzen.

Stand des russischen Krypto-Gesetzes: Erste Lesung passiert, Jahresobergrenze für Nicht-Profianleger geplant

Derzeitiger Stand und wichtigste Bestimmungen des Gesetzes, das den Umlauf von Kryptowährungen regelt, sehen wie folgt aus:

Gesetzgebungsprozess: Die Staatsduma hat die erste Lesung bereits verabschiedet und bereitet nun die zweite Lesung vor

Nicht-professionelle Anleger: geplanter jährlicher Kauf-Deckel für Krypto-Assets in Höhe von 300.000 Rubel

Kalte Auszahlungsphase: Das Finanzministerium schlägt vor, für die Abhebung digitaler Währungen von Konten lizensierter Plattformen eine obligatorische Auszahlungs-Sperrfrist (kalt) einzuführen

Sondergesetz für Stablecoins: Das Finanzministerium hält es für möglich, ein spezielles Gesetz für Stablecoins einzuführen, hat jedoch noch keine konkreten Inhalte veröffentlicht

Häufige Fragen

Welche konkreten Risiken drohen USDT- und USDC-Inhabern in Russland?

Laut Chebetskovs Erklärung im RBC-Radio besteht das Risiko darin, dass sobald eine Wallet, die USDT oder USDC hält, beginnt, Transaktionen mit den von der russischen Zentralbank autorisierten Plattformen durchzuführen, das Einfrierrisiko dieser Wallet deutlich ansteigt. Das Finanzministerium bestätigte, dass es bereits Fälle gibt, in denen russische juristische Personen Dollar-denominierte Stablecoins eingefroren haben.

Warum gibt es für Bitcoin und Ethereum keine ähnlichen Einfrierrfälle?

Chebetskov erklärte, dass es derzeit noch keine Fälle gibt, in denen Bitcoin oder Ethereum eingefroren wurden. Der Grund seien technische Einschränkungen: Die derzeit verfügbaren technischen Mittel unterstützten keine direkte Sperrung von Bitcoin oder Ethereum.

In welchem Stadium befindet sich die Krypto-Gesetzgebung Russlands derzeit?

Das Gesetz zur Regulierung des Krypto-Umlaufs wurde bereits in der Staatsduma in erster Lesung verabschiedet; aktuell bereitet man die zweite Lesung vor. Zu den Gesetzesinhalten gehören eine jährliche Kaufobergrenze von 300.000 Rubel für Nicht-professionelle Anleger sowie eine obligatorische kalte Auszahlungsfrist für die Abhebung digitaler Assets von Konten lizensierter Plattformen.

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